Hier hatte die OZ nachgeplappert.
Hier hat jemand nachgelesen:
... Betrachtet man bei der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung die Spreizung der Arbeitsentgelte in Fünfteln, so stieg die Grenze, die das unterste vom nächsten Fünftel teilt, seit 1991 nur unwesentlich um weniger als 8 % (ohne Inflationsbereinigung). Dagegen stieg die Grenze zwischen dem vierten und dem obersten Fünftel um fast 23 %. Das zeigt die enorme Spreizung der Arbeitsentgelte, selbst wenn die nicht-versicherungspflichtigen Beschäftigungen ausgeklammert bleiben (Abb. 14940). ...
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