Ein Beispiel:
kaiderChef hat noch einmal auf den Fall vom 26. November hingewiesen, der im Daburna-Blog so nachzulesen ist:
Bedrohung durch Gedenkveranstaltung? *Update*
Wenn die Polizei bei der heutigen Gedenkveranstaltung zum 10. Todestag von Eckard Rütz, dem Obdachlosen, der in Greifswald von Neonazis vor der Mensa totgeprügelt wurde, anwesend ist, mag das in Ordnung sein. Dass die Beamten dann aber die aufbauenden Personen und später die redenhaltenden Menschen, darunter auch Pfarrer Matthias Gürtler von der Gemeinde Dom St. Nikolai, fotografierte ohne jeden Verdacht auf eine Straftat, ist schon etwas merkwürdig, wenn nicht gar ein Verstoß gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Ging von den Gedenkenden etwa ein Bedrohungspotential aus oder wurden da Straftaten verübt oder geplant? ...
Update 26.11.2010 15:00 Uhr: In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt Peter Madjarov vom Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen: „Diese Polizeiaufnahmen können wir nicht akzeptieren, es liegt hier eindeutig ein rechtswidriges Verhalten vor.” ...
Selbst die OZ konnte nicht umhin, dies heute zu melden:
Dazu auch:Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied jetzt in einem Berufungsverfahren das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 5A 2288/09), da es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte handele. 2008 hatte die Beamten in Münster bei einer Kundgebung vorsorglich Aktivisten gefilmt.
Die Polizei darf die Teilnehmer einer kleineren Versammlung nicht dauerhaft mit Kameras ins Visier nehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. ...
Das schert die kritischen Oberaufklärer in der Greifswalder Redaktion ebenso wenig wie der Missbrauch von Ein-Euro-Sklaven.
Werden die Nazis auch fotografiert, wenn diese Gestalten sich auf die Strasse wagen?
AntwortenLöschenMir kommt ein Spruch, den ich einmal gehört habe, in den Sinn:
"Deutsch Polizisten schützen die Faschisten!"