16. September 2010

Leyens Tricks - was die OZ kaum erwähnt

Blogleser werden sich erinnern, dass die OZ jahrelang stramm regierungstreu die Hartzgesetze indirekt verteidigte, Alg 2-Berechtigten per Bonzennachgeplapper als potentielle Betrüger darstellte, die verfolgt werden müssen und die froh sein dürfen, wenn sie als Ein-Euro-Sklaven missbraucht werden, gern auch als Verdränger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen.

Erste Bedenken waren erst zu lesen, als klar war, dass das Hartz 4-Gesetz eine elende Krücke ist, weil Hundertausende Klagen gegen Bescheide eingereicht wurden und noch nicht einmal die Regelsätze der Verfassung entsprechen. Es wurde mit den Jahren sogar manchem Redakteur klar, was schon vor Einführung der Verarmungsgesetze bemängelt wurde, dass es verlogenes Geschwätz war, Langzeitarbeitslose würden durch die Wirkung der Hartz-Gesetze schneller Arbeit finden.

Nun wird das Arbeitsministerium von seiner Ministerin angehalten, die endlich zu berechnenden statt zu schätzenden Regelsätze möglichst niedrig zu halten. Was die OZ jedoch berichtete ist z.B. diese Schlagzeile:
Von der Leyen: „Basisgeld“ statt Hartz IV
Einmal abgesehen davon, dass sie das Alg 2 in Basisgeld umtaufen möchte, und abgesehen davon, dass gerade das Arbeitsministerium und ihr Anhängsel, Bundesagentur für Arbeit, sich mit Statistiktrickserei besonders gut auskennen, Leyen sowieso, davon also abgesehen ist es völlig egal, wie die nächste Krücke heißt, so egal, dass die OZ damit den Artikel titelte. Worauf es wirklich ankommt, ist mit einem Satz im Kommentar beiläufig erwähnt:
Es gebe, so wird (in der SZ) berichtet, Überlegungen, den Bedarf künftig an den unteren 15 Prozent der deutschen Einkommen zu orientieren, nicht mehr an denen unteren 20 Prozent.
Was für ein ekelhafter Trick das ist, erfahren Sie nicht einmal gegen Geld aus der OZ:

Das Problem mit dieser Methode ist allerdings, dass die Höhe der Hartz-IV-Leistungen das Ausgabenverhalten der Referenzgruppe z.T. bestimmt, weil ein erheblicher Teil dieser Referenzgruppe Hartz-IV bezieht. Da die Ausgaben von Hartz-IV-Empfänger normalerweise deren Hartz-IV-Leistungen nicht übersteigen können, bestimmt die Höhe der Hartz-IV-Sätze die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Hartz-IV-Sätze. Wenn – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – die Höhe der Hartz-IV-Sätze sich am Bedarf zu orientieren hat, dann dürfte die Referenzgruppe keine Haushalte enthalten, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt.
Was die OZ ebenfalls nicht berichtete:
Wird dieser statistische Trick tatsächlich angewandt, so kündigt Behring an, dass ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht folgen wird. "Wir werden also eine Gangart zulegen und uns an Formen des zivilen Ungehorsams beteiligen, die für Akteure und Profiteure der Finanz- und Wirtschaftskrise, den Mitverursachern und Profiteuren von Hartz IV, schmerzhaft sein werden. “

Übrigens war im OZ-Kommentar auch zu lesen:
Die Streichung des Elterngeldes und des Übergangsgeldes für Hartz-IV-Empfänger hat das Kabinett bereits beschlossen.
... nicht zu vergessen, dass keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt werden. All das ist so normal, dass es kaum erwähnt wird.
Und noch eine Kleinigkeit aus dem Kommentar:
Wenn das alles kommt, wird Hartz IV auch künftig Hartz IV genannt.
Medien wie die OZ haben es in sechs Jahren nicht geschafft, zwischen dem Gesetz über die Grundsicherung und der zu zahlenden Grundsicherung zu unterscheiden. Allein das zeigt, wie weit entfernt der Kommentator und die Redakteure der OZ vom Thema leben.

2 Kommentare:

  1. Anonym17.9.10

    Ich würde es nicht Basisgeld nennen, sondern Absturzgeld.

    AntwortenLöschen
  2. Anonym18.9.10

    Absturzgeld oder
    Bevölkerungsreduzierungsmassnahme

    schlimm, wenn das öfter passieren würde:

    Lübz: Mutter entbindet Kind im Gebüsch

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google