Wildschweinessen vor Gericht
Das gemeinsame Wildschweinessen des damaligen US-Präsidenten George W. Bush mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) 2006 in Trinwillershagen beschäftigt am Freitag die Justiz in Schwerin. ...Am 20. Februar hatte ich schon einmal darauf hingewiesen:
Der Kläger, ein wegen Bankraubs verurteilter Häftling in Baden-Württemberg, wolle vom Innenministerium die Bekanntgabe der Kosten erzwingen und berufe sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns. ...
Nach Angaben der Gerichtssprecherin gibt sich der Kläger mit diesen Informationen jedoch nicht zufrieden und besteht weiterhin auf seinem Informationsrecht. Er wolle möglichst die Originalrechnungen sehen. Ob bereits am Freitag eine Entscheidung des Gerichts fällt, ist noch unklar. ...
Übrigens interessant, dass nicht die OZ die tatsächlichen Kosten erfragte, sondern ein Sträfling. Soweit ist es mit der OZ gekommen, an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten.
Stattdessen hatte die OZ vor der teuersten Grillparty und auch danach im Bratwurst- (hier besser Wildschwein-) Journalismus selbst überboten, und das will etwas heißen. Ich hatte sieben Mal (suche unter Stichwort trinwillershagen) zum Wildschweinjournalismus eingetragen, unter anderem dies.
Deshalb und wegen vieler anderer recherchefreier Texte dürfte dies den Redakteuren egal sein, weil es für sie ohne Bedeutung ist:
Ein neues Gesetz soll Journalisten vor dem Vorwurf der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" schützen.
Das verstehe ich nicht ganz.
AntwortenLöschenEin Gesetz soll Journalisten schützen vor dem "Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat".
Um was für Geheimnisse - Dienstgeheimnisse geht es denn da?
Wenn es um Geheimnisse geht, dann kann es sich nur um Dinge handeln, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollen, also Aktivitäten, die nicht ganz sauber sind.
Mit welchem Recht können Bedienstete dem Volke etwas vorenthalten?
Wenn z.B in Behörden oder Unternehmen gemauschelt wird und jemand steckt das Medienvertretern, so können die Redakteure wegen der Beihilfe bestraft werden, wenn der Hinweisgeber damit zugleich ein Dienst- oder Betriebsgeheimnis verrät.
AntwortenLöschenDoch wer verrät schon der OZ etwas? Sie hat keine Hinweisgeber, u.a, weil sie kein renommiertes Blatt ist und weil ein Hinweisgeber nicht weiß, was die Redakteure aus seinem Hinweis machen. Ich erinnere nur mit zwei Beispielen an den Umgang mit Leserbriefen:
http://ostsee-zeitung-blog.blogspot.com/2008/12/oz-kampfblatt-fr-impfpropaganda.html
http://ostsee-zeitung-blog.blogspot.com/2009/01/oz-impfpropaganda-warum.html
Hinzu kommt, dass sich potentielle Hinweisgeber natürlich fragen, was sie mit einem Hinweis an die OZ ändern können. Gewöhnlich ändern sie nichts, außer den Zustand ihres Arbeitsverhältnisses (Entlassung).
Ich kann nur dringend davor warnen, OZ-Redakteuren Auskunft zu geben, mit oder ohne Geheimnisanteil.