27. Januar 2010

Musterwiderspruch Kindergeld-Kürzung für 2,5 Millionen Haushalte

Hier wies ich darauf hin, dass Familien mit Alg 2-Berechtigten keinesfalls das gezahlte Kindergeld zurückzahlen sollten. Sie sollten Widerspruch einlegen. Hier (nicht in der OZ) finden Sie ein Musterschreiben, das sie bitte an Betroffene weitergeben möchten.

Und auch Sie als Nichtbetroffene sollten wissen, wie mit Ihrem Steuergeld umgegangen wird, denn mit einem irrsinnigen Verwaltungsaufwand soll der Fehler ausgebügelt werden, nicht in der Hochwertzeitung nachzulesen, schon gar nicht die Möglichkeiten, aus dem Dilemma herauszukommen:

Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. möchte feststellen, dass er die Anrechnung der Kindergelderhöhung im SGB II für rechtmäßig hält. Das Sozialverwaltungsrecht schreibt dies in § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X zwingend vor ...

Die Konsequenz ist, dass bei ca. 2,5 Mio. Haushalten die Bescheide aufgehoben werden müssen, zum Teil sogar einzeln gegen jede Person in der Bedarfsgemeinschaft und eine Bescheidaufhebungswelle von bestimmt 5 Millionen Bescheiden erfolgen wird. Nach der Aufhebung müssen die Gelder zurückgefordert werden, der Rückforderungsbetrag darf aber nicht im Leistungsbezug gegen ALG II-Bezieher geltend gemacht werden, sondern erst, wenn diese über höhere Einkünfte als ALG II verfügen (§ 51 Abs. 2 SGB I).

Das bedeutet wiederum eine Forderungsverwaltung über Jahre und zum Teil Jahrzehnte. Da sich viele Leistungsbezieher ungerechtfertig behandelt fühlen und Widerspruchseinlegeaufforderungen in der Erwerbslosenszene kursieren, können die Verantwortlichen mit einer erheblichen Widerspruchswelle rechnen, auch hier ist von Hunderttausenden von Widersprüchen auszugehen. ...

Tacheles fordert in einem ersten Schritt, dass die Arbeitsministerin Frau von der Leyn durch Rechtsverordnung (§ 13 SGB II) bestimmt, dass die aktuelle Kindergelderhöhung bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnittes anrechnungsfrei gestellt wird. Somit ließe sich der administrative Supergau verhindern. Das wäre eine identische Regelung wie bei der Kindergelderhöhung zu Beginn des letzten Jahres (§ 1 Abs. 3 ALG II -Vo).

In einem zweiten Schritt wird gefordert, dass die Kindergelderhöhung generell nicht nur Besser- und Gutverdienern zu Gute kommt, sondern das diese auch ALG II-Empfängern zu Gute kommt. Das bedeutet: „wir fordern das die Kindergelderhöhung generell für ALG II - und Sozialhilfebezieher anrechnungsfrei gestellt wird“, so Harald Thomé.

2 Kommentare:

  1. Anonym27.1.10

    Schmutziger kann Politik nicht sein, wenn sie sogar schon bei Kindern Unterschiede macht.
    Ich kann es kaum glauben.

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  2. Anonym27.1.10

    Ich weiss nicht, wieviel Geld von Deutschland nach Brüssel geht, aber ich benutze mal Lupes Blog, um mir meiner Empörung Luft zu machen.
    Lupe, wenn es nicht sein soll, dann schmeissen Sie es einfach wieder raus.
    Unter den neuesten Nachrichten fand ich dies:

    Steuerzahler finanziert Skiferien für Beamtenkinder (vom 22.01.2010)

    Bedienstete des Europa-Parlaments dürfen sich derzeit nicht nur über eine Gehaltserhöhung von 3,7% Prozent freuen. 80 Kinder von EU-Beamten fahren im Februar in die Skiferien, wie die NWZonline berichtet. Einen Teil der Kosten trägt der Steuerzahler.
    Der Personalausschuss hilft den Familien, die kein sehr hohes gemeinsames Einkommen haben.
    Wenn beispielsweise das monatliche Haushaltseinkommen zwischen 5100 und 6500 Euro netto liegt, übernimmt das Parlament gut die Hälfte der Kosten für den einwöchigen Aufenthalt in einem Bergdorf in Norditalien.
    Der Steuerzahler bezahlt insgesamt 84.000,00 € für die Kinder der Parlamentsbeamten.
    Kann das sein, was ich da gelesen habe...?!

    Und hier gönnt die Politik nicht mal den Kindern, die es am nötigsten brauchen, die Kindergelderhöhung von 20,00 €?

    Was haben diese Kinder verbrochen?
    Was können Sie dafür, dass ihre Eltern keine Arbeit finden?

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