25. Januar 2010

Alg 2-Berechtigte, keinen Cent zurückzahlen!

Ganz klar, Alg 2-Berechtigte bilden nicht die Masse der zahlenden Leser. Wohl aber kennen viele OZ-Abonennten Alg 2-Berechtigte, denen sie Hinweise aus der OZ weitergeben könnten, wenn dort welche stünden.
In einem Kommentar erregte sich ein Berlin-Korrespondent:
Geld zurück von Hartz-IV-Familien
Doch auch in dem aus Agenturmaterial kopierten Bericht
steht nicht mehr zur Gegenwehr als dies:
... Der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger riet dazu, Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide einzulegen. In der ARD sagte er: „Wer das Geld nicht mehr hat und drauf vertraut hat, dass es seins war, der muss nicht zurückzahlen.“
Das wars. Im Internet erfahren Sie alles, was Alg 2-Berechtigte wissen müssen, um sich gegen die Rückzahlung zu wehren, natürlich erfahren sie das kostenlos, z. B. hier und hier.
Bitte an Betroffene weitergeben, denn die OZ tut es nicht. Warum die OZ das nicht tut, kann ich nur erraten, wenn ich lesen, was Betroffenen geraten wird:

Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch und erstmal gar nicht zu zahlen:

... Es bestehen begründete Aussichten, dass die BA keinen Anspruch geltend machen kann, da die Eltern sich auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertrauen durften. Zudem dürfte das Geld auch nicht vor Beendigung des Hartz IV-Hilfebezugs zurückgefordert werden, wenn das Geld schon ausgegeben wurde.
„Wir raten dringend dazu – auch mit anwaltschaftlicher Hilfe – innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Ein eingelegter Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide entfaltet grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bis das Widerspruchs- und ein eventuelles Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, hat die BA keine Handhabe das Geld zurück zufordern“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Einen entsprechenden Musterwiderspruch stellt das Erwerbslosen Forum Deutschland auf seinen Websites (http://www.erwerbslosenforum.de) zur Verfügung, sobald die ersten Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit bei den Eltern eingehen. ...
Der eigentliche Skandal ist natürlich ein doppelter, dass für die unberechtigte (1) Rückforderungen mehr Geld ausgegeben werden wird als die Forderungen ausmachen (2). 
Das ist Alg 2-Betrug am Steuerzahler!
Ich vermute in der sog Berichterstattung der OZ einen der vielen Fälle von Regierungsergebenheit.

Nachtrag, 16.15 Uhr:

Hier wird ein dicker Fehler der OZ klargestellt, den ich übersehen hatte, der die Haltung der OZ zur Hartz 4-Angelegenheit noch besser zeigt, natürlich auch die Ahnungslosigkeit, die in der OZ mittlerweile eine jämmerliche Tradition hat.

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