Dass der Verlag eine eigene Definition für "hochwertig" erfand, um das Produkt OZ zu beschreiben, ist hinreichend bekannt. Die Redaktionen haben aber auch eine eigene Methode entwickelt, Fehler zu berichtigen, wenn sie sie denn überhaupt berichtigen. Und das geht so:
Unwahrheit darf nicht hingenommen werden
Zu "Plappern, sabbern, pöbeln" (OZ vom 28.10.) Dass dem Autor die Äußerungen der Kabarettisten nicht gefallen, ist seine persönliche Sache, dass er über einen Menschen, der an Parkinson erkrankt ist, spottet (sabbern und undeutliches Gestammel), ist schlimm. Aber dass er in seinem Artikel ganz bewusst die Unwahrheit schreibt, darf einfach nicht hingenommen werden. Herr Fischer hat nicht für Prostitutionsdienstleistungen 32 800 Euro bezahlt, sondern wurde per Scheckkartenbetrug und gefälschter Unterschrift um diese Summe bestohlen. Er hat diesen Diebstahl bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und sein Geld auch zurückerhalten.
Wolfgang Thieke, Ribnitz-Damgarten
Anmerkung der Redaktion:
Herr Thieke hat recht. Ottfried Fischer soll per Kreditkartenbetrug von zwei Prostituierten um den Betrag von 32 800 Euro betrogen worden sein. Der Prozess gegen die Frau steht an.
Haben auch Sie das einfache Wort "Berichtigung" oder das längere "Richtigstellung" vermisst? Wenn nicht, sind Sie auf die Trickserei der OZ bereits hereingefallen.
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