29. Mai 2009

Was ein Wort ausmacht

Die OZ-Wirtschaftsweisen schrieben:
Subventionierte Agrarbetriebe dürfen veröffentlicht werden
Die Namen von subventionierten Agrarunternehmen dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts künftig veröffentlicht werden. ...
Soso, sie dürfen veröffentlicht werden. Sie wollten ja so gerne mitteilen, wie hoch die Förderung ist, sie durften nur nicht. Für Bunkerbewohner geschrieben.

Hier war zu lesen:

Die deutschen Empfänger der höchsten Subventionen der EU für Agrarexporte müssen veröffentlicht werden. ... Die 40 größten Empfänger von EU-Exporthilfen müssen nach Angaben von Greenpeace nun mit Namen und Fördersumme offengelegt werden.

So ist das mit dem feinen Unterschied.

Hier erhalten Sie kostenlos die Pressemitteilung von Greenpeac
e:

... Besonders ärgerlich ist, dass viele Nutznießer von Agrarzahlungen zu den Vielverdienern in Deutschland gehören. In einem Musterprozess haben Greenpeace und andere Kläger im Jahr 2007 vor Gericht erstritten, dass die höchsten Direktzahlungen an die Landwirte offengelegt werden mussten. Dabei zeigte sich, dass allein der Energieriese RWE zwischen 2002 und 2006 genau 2,1 Millionen Euro aus dem Topf für Landwirtschaftsförderung kassierte - für die Rekultivierung seiner Braunkohlegruben in Erftstadt bei Köln.

Die Liste der Spitzenempfänger las sich wie ein Adelskalender, denn zu den Großempfängern gehörten beispielsweise die Metternich Ratibor Corvey KG des Prinzen von Ratibor und Corvey oder die Gutsverwaltung von Spee in Schloss Heltorf. Die wenigsten Empfänger zählen dabei zum verarmten Adel: Die Eigentümerin von Gut Schlenderhan, Baronin Karin von Ullmann, die in den letzten fünf Jahren eine halbe Million Euro aus Brüssel erhalten hat, zählt mit einem geschätzten Privatvermögen von 4,1 Milliarden Euro zu den reichsten Deutschen. ...

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