15. Mai 2009

Schuldenbremse, die nichts bremsen wird

Ein OZ-Korrespondent stellte sich diese Frage im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise:
Hilft eine Schuldenbremse?
Die geplante Schuldenbremse im Grundgesetz ist notwendig, um die Staatsausgaben nicht völlig ins Uferlose wachsen zu lassen. In der jetzigen Krisenausnahmesituation könnte aber auch kein Grundgesetzverbot das öffentliche Schuldenmachen verhindern.
Soso, notwendig. Was ist denn geplant?:

... So sind zum einen lauter Ausnahmeregeln vorgesehen, die im Kern darauf hinauslaufen, dass bei der ersten konjunkturellen Störung die Schuldenbremse sofort gelockert werden darf. Hinzu kommt: Sollten Bund und Länder doch einmal gegen die neuen Obergrenzen verstoßen, dann sind keinerlei Sanktionsmechanismen vorgesehen. So stünden unsere Haushälter zwar als Verfassungsbrecher da – aber geahndet werden sie dafür nicht. ...

Fragt sich, wer auf Dummenfang ging und wer darauf hereinfiel.
Dazu noch dies:

Bei den herrschenden Kreisen gilt als eiserner Glaubenssatz, dass die Schulden des Staates so enorm steigen, weil der Staat zu viel Geld ausgibt - allgemein und insbesondere für Konjunkturprogramme. Diese abenteuerliche Religion wurde schon bei früheren Konjunktureinbrüchen (etwa im Jahre 2001-2003) Lügen gestraft. Mit den durch die Steuerschätzer in Aussicht gestellten Einbrüchen bei den Steuereinnahmen wird erneut klar, dass wachsende Schulden von dem Einbruch der Konjunktur bedingt sein können. Und zwar in massiven Größenordnungen. Das passt den Meinungsführern nicht ins Konzept. Deshalb versuchen sie auch die jetzt vorher gesagten Steuermindereinnahmen der öffentlichen Hand zuzuschieben. Die begleitenden Journalisten sind zum größeren Teil absolut unfähig, diese Versuche kritisch zu begleiten, im Gegenteil: Sie decken sie. ...

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