28. Mai 2009

Nicht so wichtig

Die OZ hatte vor der Anhörung zum Gesetzentwurf online berichtet:
Hintergrund: Wie Netz-Inhalte gesperrt werden können
und damit wieder einmal den Quark des Familienministeriums, von einer Nachrichtenagentur aufbereitet, wiedergegeben.
Der Gesetzentwurf zur Blockade von Kinderporno- Seiten im Internet sieht vor, dass die verbotenen Inhalte von den Dienstleistern («Providern») gesperrt werden, die einen Online-Zugang für die Internet-Anwender herstellen («Access Provider»). ...
Was daraus geworden ist, müssen sich die OZ-Leser ausmalen oder anderweitig nachlesen, z.B.:

Anhörung zu von der Leyens Initiative
Internetsperren nur als letztes Mittel


Bei der Bundestags-Anhörung haben Fachleute Internet-Sperren von Kinderpornos nicht grundsätzlich abgelehnt, ziehen aber Löschung vor. taz.de fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. ...

Kinderpornos: Provider reagieren schnell

Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch ("Kinderpornographie") wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden.

Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Weitere Resultate und Erkenntnisse ...

Anhörung zerpflückt Zensursula-Gesetzentwurf: "Systembruch"

Die Anhörung zu den Kinderporno-Sperren hat gezeigt, wo das Kernproblem liegt: Der Bund macht sich handstreichartig und wenig zielgenau daran etwas zu tun, was eigentlich Länderaufgabe wäre. ...

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