23. März 2009

Erinnerung: Landessozialgericht hält Regelsatz für verfassungwidrig

Worauf ich bereits vor einem halben Jahr aufmerksam machte und
womit die OZ Sie weiterhin verschont:

In Ihrer Musterklage gegen den nicht ausreichenden Hartz IV-Regelsatz hat Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform-Vorsitzende und Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative – jetzt beim Sozialgericht Wiesbaden die Vorlage ihres Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Die Klägerin - die auf Basis des Grundgesetzes und der Lebenskostenrealität eine Erhöhung um 330,45 Euro auf 677,45 Euro fordert - ficht mit aktuellen Ergänzungsanträgen die Verfassungsmäßigkeit von Regelsatzhöhe und Regelsatzbemessung an. Sie schließt sich damit einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) an (L 6 AS 336/07). Entgegen vielfach falscher Berichterstattung hatte das HLSG darin nämlich den Regelsatz insgesamt, also bereits den „Eckregelsatz“ – und nicht nur denjenigen für Kinder – für nicht mit dem Grundgesetzes vereinbar erklärt. ...

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