17. Januar 2009

Kohlekraftwerk: "Rittschers neue Töne"

Greifswalder Zeitung:
B-Plan Nr. 2 Lubminer Heide auf Eis gelegt
„Den B-Plan Nummer zwei lassen wir erst einmal ruhen“, sagte jüngst EWN-Chef Dieter Rittscher. Und zwar trotz der Tatsache, dass im Bebauungsgebiet Nr. 1 keine Flächen für neue Investoren mehr vorhanden sind, sollte das umstrittene Steinkohlekraftwerk gebaut werden. Nach OZ-Informationen gibt es diesbezüglich Probleme bei der Beschaffung ortsnaher Ausgleichsflächen. Im Herbst 2007 hatte der damalige Verkehrsminister Otto Ebnet angekündigt, dass 2008 der B-Plan Nr.2 „Lubminer Heide“ vorliegen werde, damit Unternehmen und Gemeinden Planungsicherheit hätten. Vorgesehen dafür ist eine bewaldete Fläche von 70 Hektar südlich der L 262.
Haben Sie die ersten drei Sätze verstanden, die zwei sein müssten (bezüglich des fehlenden Prädikats)? Ich nicht.

Gastkommentator Eberhard Meißner aus Dersekow meint:

Rittschers neue Töne! Wenn es um DONG geht, spricht Rittscher schon im Konjunktiv, jedenfalls seit dem 15.01.2009, als Sellering feststellen konnte, dass sich der Industriestandort Lubmin auch ohne DONG gut entwickeln wird. In dem Artikel stecken aber zwei Unwahrheiten: Erstens: Das Gebiet des B-Planes Nr. 1 ist viel größer als die von DONG beanspruchte Fläche von 40 ha.

Bloß wer kauft schon ein Gelände neben einer Dreckschleuder? Zweitens: Der B-Plan Nr. 2 sollte ein Fläche von über 170 ha umfassen und nicht 70 ha. Die OZ hat wieder einmal hart recherchiert, aber nicht viel herausgefunden. Warum der B-Plan Nr. 2 wirklich auf Eis gelegt wurde, verschweigt Rittscher. Die Zeiten, in denen 60 Einwender durch einen Zweckverbandvorsitzenden Woy plattgebügelt und ignoriert werden konnten, sind vorbei. Rittscher hat Schawi-Luft geschnuppert. Jetzt weiß er: Viele Hunde sind des Hasen Tod. Diese Fläche des B-Planes Nr. 2 war nämlich vorgesehen für schwarze Industrie (Reifenwerk hat nicht geklappt). Und Leuna III lässt sich die hiesige Bevölkerung nun nicht mehr vor die Haustür setzen. Ich kann Herrn Rittscher nur sagen: Man wird alt wie `ne Kuh und lernt immer noch dazu. Nur sein Zögling Ramthun hat noch Nachholebedarf.

Vielen Dank an Eberhard Meißner für die mehrfache Mitarbeit und die Abbildung. Seine Arbeit ist eine angenehme Entlastung für mich.
Möchte noch jemand mitmachen?

2 Kommentare:

  1. Anonym18.1.09

    Ja,
    Heli fragt dazu:

    Wenn auf die Erstellung eines Bebauungsplanes Nr.2 verzichtet wird, wäre dann eine industrielle Nutzung dieses Gebietes ausgeschlossen? Oder könnten dort auch ohne B-Plan Bauvorhaben verwirklicht werden?

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  2. Das betreffende Gebiet gehört zum Außenbereich. Dort dürfen privilegierte Vorhaben errichtet werden. Dazu zählen u. a. ortsgebundene Betriebe der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität oder Wärme und auch Windenergieanlagen. Die Investoren wären dann nicht an Beschränkungen, die ein B-Plan festlegt, gebunden, wie zum Beispiel bestimmte Gebäudehöhen. Eine baurechtliche Genehmigung dürfte nicht versagt werden. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Genehmigung nach naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
    Der Bau einer Dreckschleuder Marke DONG käme auch dort nicht in Frage.
    Nach Ende der zulässigen Nutzung müssen privilegierte Vorhaben zurückgebaut und die Bodenversiegelungen beseitigt werden; von der Rückbauverpflichtung ausgenommen wären nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kernenergieanlagen. DONG hat vor, nach Ablauf der Nutzungsdauer sich aus dem Staub zu machen und uns hier eine verkeimte Industriebrache zu hinterlassen. Im Außenbereich wäre das nicht möglich.

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