Dong-Protokoll: Aussagen fehlen
Fast 200 Seiten umfasst das Protokoll über die Anhörungen zum Bau des Dong-Steinkohlekraftwerkes Lubmin. Doch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist unzufrieden mit der seit gestern vorliegenden, endgültigen Fassung des Dokumentes. "Wir akzeptieren das Protokoll nicht, es ist lückenhaft", sagt BUND-Naturschutzexperte Arndt Müller. ...Das Bemühen der OZ-Redakteurin in allen Ehren! Doch wäre dem Artikel noch dies hinzuzufügen gewesen.
Und dies:
Übrigens hatten die Vertreter der Einwender von Anfang an die Protokollführung gerügt.
Bis auf den heutigen Tag ist es so geblieben, dass die Einwender das Protokoll schreiben, nicht jene, die dafür bezahlt werden, denn was die Stüer-Truppe ablieferte, hätte ein flinker Abiturient besser hinbekommen.
Weiterhin vermeidet die OZ darauf hinzuweisen, dass die Zeitung ohne die aufmerksamen, klugen Einwender bereits über den ersten Spatenstich berichtet hätte, ungeachtet der Nachlässigkeiten, Fehler und Unterlassungen der Gutachter, die unglaublich viele Fragen unbeantwortet lassen. Dass die offenen Fragen beantwortet werden müssen, um das Risiko für Mensch und Umwelt abschätzen zu können, ist nicht irgendwelchen Beamten oder Bonzen zu verdanken, sondern jenen Bürgern des Landes, die vom Urknaller, Lügner und ehemaligen Ministerpräsidenten Ringstorff diffamiert wurden (dem die OZ noch zu seinem Abgang in peinlicher Weise huldigte).
Ich zitiere aus dem Brief, den ein Einwendervertreter an den Protokollanten RA Stüer schickte. Das Schreiben belegt, wie umfangreich die noch zu leistende Arbeit ist, die wieder einmal die Einwender leisten müssen (Schade, die OZ-Autorin ging darauf nicht genug ein.):
... Wir kommen jedoch nicht umhin, die Qualität der Protokollführung wiederholt zu rügen. Sie entspricht nach unserer Auffassung nicht annähernd der erforderlichen Exaktheit, die für eine weitere erfolgreiche Bearbeitung der angesprochenen Probleme notwendig gewesen wäre. Es ist für alle Einwender, wie sicher auch für die Behördenvertreter, eine kaum zu bewältigende Aufgabe, anhand der unvollständigen, teilweise den ursprünglichen Sinn entstellenden und in etlichen Fällen in falscher Reihenfolge angeordneten Aussagen im Protokoll die fachlichen und rechtlichen Fragen und Antworten in der zu fordernden Genauigkeit herauszulesen. Es wird an zahlreichen Stellen allein die Aussage getroffen, das es zu einem bestimmten Thema ein Problem gibt oder dass Fragen gestellt oder Antworten gegeben wurden. Die genauen Inhalte dieser Fragen und Antworten finden sich jedoch nicht. Sätze wie „Herr Müller stellt an Prof. Edler zahlreiche Fragen, die konsikutiv übersetzt werden.“ sind nicht akzeptabel und können beim besten Willen im Nachhinein ohne die Nutzung der Tonaufzeichnung nicht mehr vervollständigt werden.
Wir müssen dahingehend konstatieren, dass es offensichtlich nicht das Interesse der Anhörungsgremien war, ein Protokoll zu erstellen, dass die Grundlage für eine weitere Bearbeitung zahlreicher noch offener Fragen im Zusammenhang mit dem geplanten Kohlekraftwerk bilden sollte. Es mag vielleicht wie eine Geste demokratischen Handelns erscheinen, wenn man den Einwendern die Möglichkeit gibt, das Protokoll zu ergänzen, obwohl die Genehmigungsbehörde dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Es stellt jedoch eine gewisse Zumutung dar, nach dem langen alle Seiten anstrengenden Prozess der Erörterungen ein äußerst lückenhaftes Dokument überstellt zu bekommen und die Qualität dieses Dokumentes verbessern helfen zu müssen, obwohl die Genehmigungsbehörde jegliche Möglichkeiten hatte und hat, für ein über jeden Zweifel erhabenes Wortprotokoll zu sorgen.
Eine erschöpfende Bearbeitung der Niederschrift würde aus unserer Sicht weitere 3-4 Wochen benötigen. Insofern möchten wir an dieser Stelle betonen, dass wir mit dem Erörterungsprotokoll inhaltlich nicht einverstanden sind ...
Es ist aus unserer Sicht weiterhin völlig unverständlich, wie sich die Genehmigungsbehörden auf ein derart lückenhaftes Dokument stützen können und wiederholen unsere mehrfach vorgebrachte Forderung nach einem Wortprotokoll auf der Basis der Tonaufzeichnung. ...
Letztlich müssen wir davon ausgehen, dass uns im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Niederschrift keine belastbare Dokumentation der Erörterung bietet. Insofern müssen wir zur letztlichen Klärung strittiger Fragen gemeinsam auf die voraussichtliche Nutzung der Tondokumente hoffen, zu deren Anfertigung sich die Genehmigungsbehörden aufgrund der anhaltenden Kritik der Einwender glücklicherweise entschlossen haben. Selbstverständlich hoffen wir, dass es dazu nicht kommen muss.
Hervorhebungen von mir
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