23. Oktober 2008

Widerspruchverfahren vor dem Aus: Was weiß die OZ?

War dies schon Thema in der OZ? Ich kann mich an nichts erinnern.

Widerspruch
Wie Behörden Bürgerrechte aushebeln

... Joachim S. will Widerspruch einlegen, doch das ist nicht mehr möglich. Seit Ende 2007 ist das einfache und kostengünstige Widerspruchsverfahren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Damit bleibt für Betroffene nur die Wahl zwischen Zahlung der Gebühr oder dem kostspieligen Klageweg.

Fragwürdiger Bürokratieabbau

Nordrhein-Westfalen ist kein Einzelfall. Immer mehr Bundesländer halten das Widerspruchsverfahren für überflüssig und schafften es ganz oder teilweise ab. Zuständig für die Abschaffung sind die Innenministerien. In Nordrhein-Westfalen heißt es, das Widerspruchsverfahren habe die Kommunen viel Geld und Zeit gekostet. Mit der Abschaffung würde man Geld sparen und vor allem Bürokratie abbauen.

Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz halten dies für den falschen Weg:

"Das ist kein Abbau von Bürokratie, die Bürokratie bleibt ja erhalten, es ist nur ein Abbau von Rechtschutz zu Ungunsten des Bürgers. Und es wird als Bürokratieabbau und als schlanker Staat verkauft und das ist ein Etikettenschwindel sondersgleichen." Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, Verwaltungsrecht

Verwaltungsrichter werfen den Behörden vor, das Problem einfach nur zu verlagern - auf die Verwaltungsgerichte. So hat sich nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Nordrhein-Westfalen die Zahl der neuen Fälle gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt: auf 10.256 Klagen. ...

So viel ich weiß, hat MV auch vor, das Widerspruchverfahren abzuschaffen. Genaues erfahren Sie von Ihrer Tageszeitung, die bekanntlich hier zu Hause ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google