19. August 2006

Erst beraten, dann verkaufen



Ich unterscheide einen Anzeigenberater von einem Anzeigenverkäufer dadurch, dass der Berater erst berät, bevor er verkauft. Dazu muss der Berater natürlich qualifiziert sein. Mitarbeiter, die Stellenanzeigen verkaufen, müssten wissen, was im Gleichbehandlungsgesetz steht und ihre Anzeigenkunden davor warnen, Gerichtsverfahren zu provozieren, die die Stellenanbieter verlieren werden.

Das ist beim Verkauf der kopierten Anzeige nicht geschehen. Hier wird ein junger Mann gesucht, der nicht älter als 35 Jahre sein darf und sich mit Lichtbild bewerben muss. Das ist reine Diskriminierung.

2 Kommentare:

  1. Anonym19.8.06

    Das trifft auch auf jede Anzeige "Putzfrau gesucht" zu... Wenn ein Mann eingestellt werden soll, wird die Pflicht zur gleichgeschlechtlichen Ausschreibung mit Sicherheit niemanden im Unternehmen dazu bringen, eine Frau anzustellen.

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  2. Möglich.
    Doch Bewerber haben bald eine Chance, dagegen zu klagen, und sich durch Vergleiche eine schöne Prämie zu verdienen. Denn niemand kann beweisen, dass ein Mann schlechter putzen kann als eine Frau.
    Vielleicht wird das ein neuer Beruf: Kläger.

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