Ich schrieb schon vor Monaten darüber (und kann den Link nicht finden, peinlich), die OZ bis heute nicht. Deshalb gebe ich diesen Lesetipp:
"Bewerbungen jetzt bitte ohne Bild"
Heute tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Viele Firmen haben sich auf die Änderungen noch nicht eingestellt, so Fachanwalt Volker Schneider.
... Ist es diskriminierend, wenn es in der Ausschreibung heißt: Bewerbung bitte mit Bild? Denn das Bild kann ja zeigen, wie alt man etwa ist oder ob man einen Migrationshintergrund hat.
Das wird viel diskutiert. Weil wir noch nicht wissen, was deutsche Gerichte aus dem Gesetz machen werden, orientiert man sich im Moment an den USA. Und dort ist es mittlerweile verpönt, ein Bild zu verlangen. Ich würde also nicht eine "Bewerbung mit Bild" fordern, sondern eine "vollständige Bewerbung" - und dann hoffen, dass ein Bild dabei ist. ...
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