Ein Langzeitarbeitsloser muss für längere Zeit ins Krankenhaus – schlimm genug.
Am Ende erfährt er, dass er auch noch finanziell ordentlich rangenommen wird: Er muss Krankenhauskosten zuzahlen – von
seinem ALG II. Zudem wurde ihm auch noch das Arbeitslosengeld gekürzt. Die nüchterne Begründung: Schließlich sei er im Krankenhaus voll verpflegt worden. ...
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