5. Februar 2006

Datenschützer weckte OZ

Klaus Walter berichtete auf der Mecklenburg-Vorpommern-Seite:
Landkreis beschattete Sozialhilfeempfänger
Er schilderte:
... Die Behörde hatte einen privaten Wachdienst beauftragt, eine Leistungsempfängerin heimlich zu beschatten. Weil die Frau eine Gehstütze beantragt hatte, zugleich aber Autofahrten abrechnen wollte, hatte sie sich nach Auffassung der Behörde „verdächtig“ gemacht: wer Auto fahre, könne doch wohl nicht gehbehindert sein. Leistungsmissbrauch.
„Das geht eindeutig zu weit“, urteilten die Datenschützer ... Die Einschätzung, ob jemand gehbehindert sei, müsse immer dem Arzt überlassen bleiben. Zum anderen dürfe eine Behörde einen Leistungsempfänger nicht von vornherein als Betrüger abstempeln. Immerhin gebe es einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen, so Neumann. ...
Die OZ berichtete in den vergangenen Monaten bereits, wie Schnüffler einer Arbeitsgemeinschaft möglicherweise die Unverletzlichkeit der Wohnung missachten wollen und Alg 2-Empfänger als Kriminelle vorverurteilen. Nur die Redaktion merkte nicht, dass damit Gesetze missachtet werden könnten. Erst wenn der
oberste Daten- schützer in MV einen Bericht vor ...
... legt, berichtet die OZ, dass Behörden das Recht verletzten.
Da Herr Walter wahrscheinlich das Ergebnis eines Pressegespräches niederschrieb oder aus dem Bericht abschrieb, fehlt jede weitere Recherche. So könnte es Leser interessieren, ob und wie die Behördenmitarbeiter bestraft wurden, die die Personlichkeitsrechte ihrer sog. Kunden verletzten und dazu Steuergelder missbrauchten, um den Wachdienst zu bezahlen, statt die Langzeitarbeitslosen zu unterstützen .

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