Zur Änderung des sog. Hartz 4-Gesetzes: Es wird wieder vor dem Bundesverfassungsgericht enden, allein schon deshalb:
... jW: Das Tauziehen um die Hartz-IV-Reform ist seit der Nacht zum Montag beendet – der Regelsatz wird rückwirkend ab Januar 2011 um fünf Euro erhöht, und um drei weitere ab 2012. Hat sich das für die Betroffenen gelohnt?
Butterwegge: Nein, da hat ein Kuhhandel auf deren Rücken stattgefunden. Am Ende war nur noch parteitaktisches Kalkül im Spiel. Denn in bezug auf die Erhöhung des Regelsatzes ab Januar 2011 auf 364 Euro und ab 2012 auf 367 Euro hat ganz offensichtlich ein fauler Kompromiß stattgefunden. Gerechtigkeit auf Raten gibt es nämlich nicht. Entweder entspricht ein Regelsatz von 364 Euro dem Urteil von 2010 – oder aber ein Regelsatz von 367. Alles andere ist auszuschließen. ...
Vor allem noch dies, von der OZ verschwiegen:
... Es wird bei allen Diskussionen vergessen, daß dieser Regelsatz auch der Satz für die Sozialhilfe, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung und die Grundsicherung im Alter ist – und somit für eine viel gößere Gruppe von Menschen relevant ist, als bisher diskutiert wird.
Damit werden also schwer chronisch Kranke mit zu niedriger Erwerbsunfähigkeitsrente, AltersrentnerInnen mit zu kleiner Rente und Behinderte mit diesem Satz abgespeist und müssen auf ALG II-Niveau leben.
Sämtliche Schein-”Argumente” der Regierung (wie z.B. ein “Lohnabstandsgebot”) verfangen für diese BezieherInnen nicht.
Es wird immer von “drohender” Altersarmut gesprochen – und völlig ausgeblendet, daß durch die verdeckten und von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen jahrelangen Kürzungen bei den Renten ( z.B. durch Nichtanerkennung von Studienzeiten etc.) jetzt schon reale Armut bei vielen Erwerbsunfähigen herrscht – unabhängig von z.B. akademischer Ausbildung, langer Berufstätigkeit und einst hohem Einkommen. ...
Dafür geht es den "Entscheidungsträgern" gut.
AntwortenLöschenStudie: Politikergehälter im Bundestag:
http://www.glocalist.com/news/kategorie/politik/titel/studie-politikergehaelter-im-bundestag/