11. Januar 2011

Zitat des Tages

Es geht weiter um das Thema Leistungsschutzrecht, das den Lesern der OZ aus gutem schlechtem Grund vorenthalten wird und worauf ich seit Mitte 2009 hinweise:

... Der Begriff L., den sich Verleger vor einiger Zeit für ein neues Recht ausgedacht haben, das sie gern installieren würden, kann daher nur genial genannt werden: klingt er doch wie eine mindestens ebenso berechtigte Forderung. Geschützt aber wird mit dem L. nicht etwa die Leistung der Urheber, geschützt werden sollen diejenigen, die mit eben dieser Urheberleistung Geschäfte machen. Siehe auch Kreativwirtschaft. Das L. ist somit der Versuch von Leistungsträgern Vermittlern, auch Makler genannt, ihre vergleichsweise geringe Mühe zu vergolden und der einst beschnittenen Profitgier wieder mehr Raum zu geben. ...

1 Kommentar:

  1. Das Getue der Verleger ist einfach nur bigot. Wenn ihnen das alles nicht passt im Internet, dann sollen sie doch einfach Google aussperren (dafür reicht eine Zeile Code) und ihre "Inhalte" bezahlpflichtig machen. Niemand wird gezwungen etwas kostenlos anzubieten.

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