Engpass bei Kinder-Impfstoff:
Wegen der Massenproduktion des Schweinegrippe-Impfstoffs gibt es derzeit einen ernsten Engpass bei der Herstellung von Kinder-Impfstoffen. Insgesamt sieben davon seien seit Mitte Januar in Deutschland nicht mehr lieferbar, sagte Ursel Lindlbauer von der ständigen Impfkommission des Bundes der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.Unbeantwortet bleibt, was der eine Impfstoff mit dem anderen zu tun hat. Wurde Personal von einer Produktionslinie in die andere versetzt? Vielleicht sollte einfach verglichen werden, wie viel mit welchem Impfstoff im gleichen Zeitraum zu verdienen ist. Dass das Kopierorgan und Kampfblatt OZ nicht nachfragt, ist klar.
Müssen die Säuglinge nun alle sterben, so wie wir alle gegen die Schweinegrippe Ungeimpften? Mag sein, dass das nicht vergleichbar ist. Der Vergleich liegt aber nahe, nachdem eine Grippehysterie ohne Beispiel angezettelt und von Medien wie der OZ vervielfältigt wurde.
Es sollte jedoch in dem Zusammenhang hierauf verwiesen werden:
1.Impfwilligen muss bewusst sein, dass der Impfschutz nicht immer gewährleistet ist, auch nicht beim Impfen gegen Mumps.
2.Jede Impfung kann einen Impfschaden bis hin zum Tod zur Folge haben.
3.Jede Veränderung nach dem Impfen, selbst wenn Monate vergangen sind, ist umgehend dem impfenden Arzt zu melden und darauf zu dringen, dass die unerwünschte Wirkung dokumentiert und weitergemeldet wird. Nur so können sich Betroffene im Falle eines Impfschadens ihr Recht auf dessen Anerkennung sichern.
2.Jede Impfung kann einen Impfschaden bis hin zum Tod zur Folge haben.
3.Jede Veränderung nach dem Impfen, selbst wenn Monate vergangen sind, ist umgehend dem impfenden Arzt zu melden und darauf zu dringen, dass die unerwünschte Wirkung dokumentiert und weitergemeldet wird. Nur so können sich Betroffene im Falle eines Impfschadens ihr Recht auf dessen Anerkennung sichern.
Wie wichtig es ist, Punkt drei zu befolgen, hörte ich kürzlich in der MDR-Sendung "Unter uns".
Dort berichtete Simone Gahse über das Leben mit ihrer siebenjährigen Tochter, die womöglich durch eine Mehrfachimpfung im Säuglingsalter einen Impfschaden erlitt und seitdem schwerstbehindert ist.
Obwohl die Mutter den behandelnden Ärzten ihre Vermutung mitteilte, es könne ein Impfschaden vorliegen, wurde der Verdachtsfall nicht gemeldet, sondern das Kind erneut geimpft. Auch später in einer Klinik wurde der Mutter immer wieder versichert, dass es sich nicht um einen Impfschaden handeln könne. Das Kind wurde allen nur möglichen Untersuchungen unterzogen. (Stellen Sie sich einfach vor, ihr Kind, ein Jahr alt, müsste für Monate ins Krankenhaus, ohne dass sich etwas an dessen Leiden ändert; es kommen nur neue hinzu durch die ständigen, ergebnislosen Untersuchungen.)
Eine Ursache für die Erkrankung wurde nicht gefunden - ein Impfschaden jedoch ausgeschlossen; welch eine Logik! Auch wurde der Mutter mitgeteilt, dass eine Heilbehandlung nicht möglich sei. Das ist allerdings logisch.
Eine Ursache für die Erkrankung wurde nicht gefunden - ein Impfschaden jedoch ausgeschlossen; welch eine Logik! Auch wurde der Mutter mitgeteilt, dass eine Heilbehandlung nicht möglich sei. Das ist allerdings logisch.
Der Zustand des Kindes verschlechterte sich immer weiter. Ein Heilpraktiker soll Linderung geschaffen haben.
Die Mutter hat inzwischen kein Vertrauen zur Schulmedizin mehr und hat Strafanzeige gegen alle behandelnden Ärzte gestellt, vor allem, weil keiner es für nötig gehalten hatte, den Fall als Verdachtsfall auf eine unerwünschte Nebenwirkung zu melden.
Es komme ihr leider viel zu bekannt vor, das Abwiegeln der Ärzte, der Krankheitsverlauf, das Leiden des Kindes, die Hilflosigkeit der Mediziner und der nun folgende jahrelange Kampf um die Anerkennung des Impfschadens, sagte mir eine Mutter, die ihre durch einen Impfschaden (anerkannt) schwerstbehinderte Tocher pflegt.
Nachtrag, 19 Uhr:
In Sachsen wurden in den Jahren 2001 bis 2004 zehn Impfschäden anerkannt.
Nachtrag, 19 Uhr:
In Sachsen wurden in den Jahren 2001 bis 2004 zehn Impfschäden anerkannt.
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