28. Januar 2010

Fehler über Fehler und dann noch lobgehudelt

Keinem OZ-Redakteur ist es in mehr als fünf Jahren gelungen, sich den Inhalt der Hartz-Gesetze auch nur in Grundzügen anzueignen. Ich gehe davon aus, dass das auch niemand wollte. Da ist es kein Wunder, dass die OZ seit mehr als fünf Jahren Texte an Sie verkauft, die vor sachlichen Fehlern nur so strotzen, gemeinhin zu ungunsten von Alg 2-Berechtigten, die sehr oft bildlich in einem schlechten Licht dastehen. Das ist kein Journalismus, sondern Propaganda, mit Märchen geführt, gegen die Ärmsten gerichtet. Von ausgewogener Berichterstattung fehlt jede Spur.

Heute nun dies in einem Kommentar:
... Fällt die (staatliche Leistung) aufgrund eines Rechenfehlers mal höher aus als gedacht, sind Rückforderungen die unausweichliche Folge. Auch dann, wenn der bürokratische Aufwand dafür mehr kostet, als die zu viel gezahlte Leistung — wie gerade bei den zusätzlichen 20 Euro Kindergeld, das Arbeitslosengeld-II-Empfänger zurückzahlen müssen.
Zur Richtigstellung: Nicht die Alg 2-Berechtigten, sondern die Bundesagentur hat den Fehler begangen und will nun das zuviel gezahlte Geld zurück haben. Kommt dem Kommentator nicht so drauf an, sind ja bloß Alg 2-er. Er unterstellt aber den Alg 2-Berechtigten in 2,5 Millionen Haushalten Deutschlands, nicht rechnen zu können.
Manche nennen es Schikane, wie der Staat hier mit Bürgern, die seine Hilfe brauchen, umgeht. Andererseits ist es zweifelsfrei richtig, genau hinzusehen. ...
Wenn der Redakteur wenigstens genau hinsehen würde (eine der neuen Stanzen, statt überprüfen gebraucht, übernommen von schwadronierenden Politikern, wass übrigens sehr schön den fehlenden Abstand zur Politikerkaste zeigt), was er da verzapft. Es käme nicht so viel Mist dabei heraus. Der Kommentator entwickelte eine verkehrte Welt, eine, so wie er sie kennt.

Es wäre wohl angeraten, jenen, die das zuviel gezahlte Kindergeld zu verantworten haben, also genau nicht den Alg 2-Berechtigten, auf die Finger zu sehen und diese Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Denn sie und nicht die Alg 2-Berechtigten haben Millionen Euro (und nicht 82 Cent, die zur fristlosen Kündigung führten) unrechtmäßig überweisen lassen, Geld, das nicht mehr zurückgefordert werden kann. Auf diese Idee konnte der Kommentator gar nicht kommen, bei der Denkungsart, die er zum Besten gab.

Wie der Staat (Wer genau?) mit den Leuten umgeht, ist keine Schikane, sondern gesetzwidrig. Das kann dem Kommentator eines Regierungsblättchens nicht in den Sinn kommen, selbst wenn alles für einen Gesetzesverstoß durch den Staat spricht.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Skandal, wie der Sozialstaat an anderer Stelle wegschaut.
... und die OZ sogar weitgehend blind ist, z.B wenn es darum geht zu berichten, wie sog. Ein-Euro-Jobber gesetzeswidrig eingesetzt werden.

Apropos Ein-Euro-Jobber. Die OZ erklärte den Begriff so falsch, wie eh und je, natürlich wieder zu ungunsten der Alg 2-Berechtigten, die als Staatssklaven sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung wahrnehmen müssen und nennt das auch noch:
HINTERGRUND
Was ist ein Ein-Euro-Job?
Schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sollen mit Hilfe der Ein-Euro-Jobs fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Die Teilnehmer sollen gemeinnützige Tätigkeiten ausüben, etwa in der Grünflächenpflege einer Gemeinde. Dafür bekommen sie 1 bis 2,50 Euro je Stunde — zusätzlich zu Regelsatz (359 Euro monatlich) und Miete. Bundesweit gibt es durchschnittlich 700 000 Ein-Euro-Jobs, im Osten ist ihre Zahl besonders hoch. Studien haben ergeben, dass die Stellen zum Teil reguläre Jobs verdrängen. (außer im Verbreitungsgebiet der OZ, denn das Blatt berichtete zwar mehrfach über solche Fälle, merkte aber nicht, oder wollte nicht merken, dass gegen das Gesetz verstoßen wurde) ...
Dieser Hintergrund ist keiner, sondern weitgehend eine Falschmeldung:

1. Die richtige Bezeichnung ist Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (ABG-MAE). Würde sie benutzt, käme vielleicht sogar ein OZ-Redakteur auf den Gedanken, solch einen Mist nicht zu schreiben, wie es oben getan wurde.
2. Die Staatssklaven haben keinen Job, denn sie haben weder einen Arbeitsvertrag, noch erhalten sie ein Arbeitsentgelt, weil kein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht. Sie haben keine Arbeitnehmerrechte - Sklaven eben.
3. Dass sie gemeinnützige Arbeiten ausführen, heißt noch lange nicht, dass sie dem Gesetz entsprechend eingesetzt werden. Die Arbeit braucht sogar nur im öffentlichen Interesse zu sein. Ein weitere Voraussetzung ist, dass die Arbeitsgelegenheit zusätzlich ist. Gerade dieser Punkt wird häufig vernachlässigt, von der OZ grundsätzlich.
4. Die Mehraufwandsentschädigung ist genau das: Sie soll den Mehraufwand begleichen, den Alg 2-Berechtigte haben, um z.B. zum Arbeitsort zu fahren, sonntags zu arbeiten oder besonders schwere Arbeiten auszuführen. Das heißt nichts weiter, als dass dem Sklaven zusätzliche Ausgaben pauschal ausgeglichen werden.

Hier noch etwas Passendes aus der Usedom-Zeitung:
Jobvermittler erhalten gute Noten von Kunden
Eine Lobhudelei auf die Sozialagentur in epischer Breite - kritischer Hochwertjournalismus nach Art der OZ, für den Sie Geld ausgeben.

Die OZ hat ihre Drift längst beendet und ist angekommen. Nicht einmal das hat der Chefredakteur während des Neujahrsempfanges zugegeben. Stattdessen machte er sich hiermit lächerlich:
wir brauchen diese kritische Berichterstattung wie die Luft zum Atmen, denn wenn das nicht mehr funktioniert, wenn Artikel verhindert werden können durch einen Anruf in der Chefredaktion oder bei der Geschäftsleitung - dann beginnen wir dorthin zu driften, wo die Presse in der DDR war
 Das Schlimme: Es bedarf nicht einmal mehr eines Anrufes.

Nachtrag, 17.45 Uhr:
Es ist alles noch viel schlimmer, wie hier nachzulesen ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google