Ich muss noch einmal auf den OZ-Artikel zurückkommen, auf den ich mich in meinem Eintrag bezog.
In der Schlagzeile behauptete die OZ:
Gutachten: Kaum Gefahr durch KraftwerkDas ist falsch, denn das Gutachten, auf das sich all die Abschreiber bezogen, ist ein Vorabgutachten. Das teilte mir die Pressestelle des Landesumweltministerium mit:
Das endgültige Gutachten wird erst in dieser Woche erwartet und dann den involvierten (beteiligten) Ressorts der Landesregierung zur Verfügung gestellt.
In dem OZ-Text heißt es u.a.:
Dadurch könnte sich der Zeitraum für das Auftreten des auch jetzt schon vorhandenen Stäbchenbakteriums Vibrio vulnificus verlängern, das bei Menschen mit Wunden oder bei Immungeschwächten zu Beschwerden führen kann.Das ist unverantwortlich verkürzt dargestellt!
Eine Person starb!
Einem Patienten musste ein Bein amputiert werden!
Welche Beschwerden und Erkrankungen durch die Bakterien bereits auftraten, habe ich hier beschrieben. Darin ist ausgeführt, dass diese Vorerkrankungen eine Erkrankung begünstigen:
• chronische Leber- und Bluterkrankungen
• Alkoholabhängigkeit
• Diabetes mellitus
• AIDS
• Immunsuppression (Unterdrückung einer immunologischen Reaktion (z. B. bei Transplantationen))
Personen höheren Alters
Haupteintrittspforten:
Wunden (Baden/Waten in erregerhaltigem Salzwasser)
aber auch:
Verarbeitung kontaminierter Meerestiere
Verzehr roher bzw. halb roher Meerestiere (Austern, Muscheln, Krabben, Fische)
Weiter berichtete die OZ:
Die Empfehlung der Gutachter lautet, die Badestellen wie sonst alle 14 Tage zu kontrollieren und dabei die Menge der Stäbchenbakterien im Blick zu behalten.Was heißt "wie sonst"? Seit diesem Jahr werden die Badestellen nur alle vier Wochen beprobt. Das bestätigte mir Landesgesundheitsamt. Wenn das mit dem 14-Tage-Rhythmus von all den Abschreibern richtig wiedergegeben worden ist, hat der Gutachter keine Ahnung davon (die OZ sowieso nicht, obwohl ich es in der OZ las), dass einer EU-Richtlinie folgend nur noch im Monatsrhythmus beprobt wird.
Was soll ich von einem solchen Gutachter halten?
Was soll ich von einer Redaktion halten, die solch Halbgewalktes verbreitet?
Da verzichte einmal auf ein Margarinebrötchen, damit es mir nicht im Halse stecken bleibt.
Übrigens informierte mich ein Blogleser (Danke für sie Hinweise!) zu dem Badewassergutachten:
Außer der Feststellung, dass durch den Kraftwerksbetrieb keine erhöhte Infektionsgefahr im Badewasser besteht, soll aber auch die Quecksilberproblematik behandelt worden sein.
Wegen der Betroffenheit prioritärer Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie soll die EU-Kommission um eine Stellungnahme gebeten werden. Dazu stellt das Landesumweltministerium gegenwärtig Unterlagen für das Bundesumweltministerium zusammen. Dieses soll dann die Anfrage nach Brüssel weiterleiten.
Bevor die Stellungnahme der Kommission vorliegt, soll nach dem Willen von Minister Backhaus keine Genehmigung in den naturschutzrechtlichen Verfahren erteilt werden.
Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow läuft ein gesondertes Genehmigungsverfahren für eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 43 (8) Ausnahme vom Artenschutz aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses (einschließlich wirtschaftlicher Art) für das Kohlekraftwerk in Lubmin. Das Landesamt hat über eine Beteiligung der Naturschutzverbände noch nicht entschieden.
Schon wieder eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Deshalb kopiere ich einen meiner Kommentare:
Wer nun immer noch so naiv ist und das Einhalten von Grenzwerten als Allheilmittel für saubere Luft ansieht, dem ist nicht mehr zu helfen. Hatte ich nicht mehrfach geschrieben, wenn nötig, werden Ausnahmegenehmigungen erteilt? Davon haben etliche Touristiker nun sogar in der OZ lesen können. Ob's hilft?
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