Hartz IV vor Gericht
Noch mehr Klagen
Schafft Hartz IV Arbeit? (Die Frage wurde längst beantwortet: nein.) Seit es die sogenannte Arbeitsmarktreform mit den Hartz-IV-Gesetzen gibt, wird dagegen geklagt. ...1. wundere ich mich, dass die OZ es doch noch geschafft hat, das Thema in die Zeitung zu bringen.
Obwohl bis heute längst nicht jedes Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Reform beendet ist, spielen Klagen dieser Art vor den Sozialgerichten nur noch die Nebenrolle. Heute wehren sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger gegen falsch berechnete Zuschüsse oder Kürzungen ihrer Bezüge. So entsteht der Eindruck, als seien die Hartz-IV-Gesetze von der Gesellschaft akzeptiert, und lediglich Fehler der Behörden oder Sanktionen gegen wenige Arbeitsunwillige führten zu Streit vor Gericht. ...
2. wundere ich mich viel mehr darüber, dass der Eindruck entstünde, das Gesetz werde hingenommen (akzeptiert), weil nun gegen die Fehler der Behörden geklagt wird.
Das grenzt an Gehirnwäsche.
Mehrere Dutzend Einträge belegen, dass die OZ z.T. Artikel mit haarsträubend falschen Aussagen über das Gesetz und seine Folgen veröffentlichte. Es gab so gut wie keine Hinweise in der OZ über das Versagen von Behörden bei der Bewilligung und Berechnung von Alg 2. Stattdessen beteiligte sich die Zeitung an der Diffamierung von Alg 2-Empfängern, indem sie ungeprüft Zahlen über den geschätzten Missbrauch von Alg 2 veröffentlichte.
Klagen gegen Bescheide gibt es, solange sie ausgestellt werden, auch wenn die OZ weitgehend vermied, darüber zu berichten und damit die Behörden in Schutz nahm. Dass immer mehr geklagt wird, hat verschiedene Gründe. Einer ist, dass sich Antragsteller nicht mehr so viel gefallen lassen, wie vor drei Jahren und dass auch sie hinzugelernt haben. Ein anderer Grund ist, dass Klagen weiterhin gute Aussichten auf Erfolg haben, denn in den Behörden werden weiterhin Fehler gemacht. Immerhin ist jeder zweite Bescheid fehlerhaft und das nach drei Jahren Training!
Dass die Zahl der Klagen gegen das Gesetz sich stark verringert hat, liegt unter anderem daran, dass einige Klagen inzwischen in höheren Instanzen verhandelt werden müssen, worüber kaum berichtet wird. Hier ein Beispiel, das die OZ bisher nicht wahrgenommen hat:
Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig
... Parallel dazu läuft in Arnheim / Niederlanden eine ähnliche vom Niederländischen Gewerkschaftsbund FNV unterstütze Klage mit dem Ziel der Klärung der Europarechtswidrigkeit entsprechender Dienstverpflichtungen.
Lesen Sie bitte hier noch einmal nach. Dort erfahren Sie auch, wie die Regierung die Zahl der Klagen verringern will. Haben Sie darüber etwas in der OZ gelesen?
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