27. Januar 2008

lupes Lesetipp: Regierung findet Mittel gegen Klagen wegen Hartz 4

Eine Schwesterzeitung der OZ berichtete:

Zehntausende ziehen wegen Hartz IV vor Gericht

... Eine Bilanz will das Bundessozialgericht in Kassel am Montag mit seinem Tätigkeitsbericht vorlegen. Einen Vorgeschmack geben Zahlen des Berliner Sozialgerichts, des größten bundesweit: Es verzeichnet fast 17.000 neue Klagen, die das Arbeitslosengeld II betreffen - 6700 mehr als ein Jahr zuvor. Rechnet man die Klagen zur Sozialhilfe hinzu, wurden 18.300 neue Klagen eingereicht. ...

Die Erfolgsaussichten sind ungewöhnlich gut. Die Hauptsacheverfahren endeten am Berliner Sozialgericht in gut der Hälfte der Fälle mindestens mit einem Teilerfolg der Kläger, die Eilverfahren zu rund 40 Prozent. Die Erfolgsquote etwa bei Klagen zur Renten- oder Krankenversicherung liegt dagegen nur bei einem Drittel. ...

Die Sozialgerichte sind schon seit fast zwei Jahren überfordert. Nun hat die Regierung ein Mittel gerfunden, die Klagen drastisch zu reduzieren, denn:

... Klagen sind für Hartz-IV-Bezieher wie für die Jobcenter kostenfrei. ...

Ist Ihnen schon klar, welches Mittel die Regierung fand, der offensichtlich jedes Mittel recht ist, außer dem, die Hartzgesetze zurückzunehmen?

Weniger Recht für Arme?
Die Prozesskostenhilfe soll begrenzt werden

Arme als Bürger zweiter Klasse?

Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen der Prozesskostenhilfe

Welche Verschlechterungen sieht das Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz vor?

* Verschärfte Voraussetzungen zur Bewilligung von PKH. Hier wurde erneut der Missbrauchsbegriff ins Feld geführt, obwohl die Voraussetzungen bereits durch das zuständige Gericht überprüft werden.
* Die Halbierung des Schoneinkommens von Anspruchsberechtigten
* Den Einsatz des materiellen Erfolgs für die Prozesskosten
* Eine unbegrenzte Rückführungszeit zur Begleichung der Prozesskostenhilfe, die dann quasi als Darlehen gewährt wird. Derzeit beträgt die maximale Rückführungszeit 48 Monate.
* Zudem ist auch hier vor der PKH-Antragstellung eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen.
* Durch eine Übertragung wesentlicher Verfahrensanteile von den Richtern auf die Rechtspfleger sollen Personalkosten eingespart werden.
* Zudem sollen die Vermögensverhältnisse noch genauer durchleuchtet werden, um Missbrauch ausschließen zu können.

Wer schreibt mir, was er darüber in der OZ gelesen hat? Ich fand nichts.

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