Presserat rügt die OZ
Der Deutsche Presserat hat auf den Beitrag „Probewohnen im künftigen Eigenheim“, erschienen am 4. November 2005 auf der Lokalseite Sassnitz, mit einer Rüge reagiert. Nach Auffassung des Gremiums sei mit dem Artikel gegen den Grundsatz der klaren Trennung von Werbung und Redaktion verstoßen worden.Ich hatte bereits am 4. November vermutet, dass der Bericht Schleichwerbung enthält. Da die Meldung sehr kurz ist, füge ich in Auszügen hinzu, was den Presserat bewog, die Rügener Zeitung öffentlich zu rügen:
... Zwar ist es auch nach Ansicht der Mitglieder (der 2. Kammer des Beschwerdeausschusses) ein interessanter Umstand, dass ein Fertighausunternehmen Interessenten die Möglichkeit des Probewohnens bietet, und somit liegt auch ein gewisses öffentliches Interesse an diesem Angebot vor. Die konkrete Veröffentlichung geht jedoch deutlich über das Informationsinteresse der Leser hinaus. Das Angebot des Unternehmens wird in den ersten beiden Absätzen vorgestellt. Im weiteren verlauf des Artikels wird dann nur noch über die Unternehmensgeschichte, den verwendeten Baustoff und die Struktur der Firma informiert. Die Kammer konnte kein Interesse der Leserschaft an diesen Informationen erkennen. Mit ihnen wird die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichung der Telefonnummer, unter der laut Aussage des Artikels "mehr Informationen" zu erhalten sind. Unabhängig davon ob dieser Hinweis nun an Handwerker gerichtet ist, ist es ohne Zweifel so, dass auch Kunden diese Nummer wählen werden, um sich über das Angebot des Probewohnens zu informieren. Dadurch liegt Schleichwerbung ... vor. ... Die Entscheidung ergeht einstimmig.
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