20. Dezember 2013

Die Natur in ihrem Lauf ...

Die OZ berichtet:
Getrickst: Koalition verhindert sinkende Rentenbeiträge
Mit den eingesparten Milliarden sollen Renten mit 63 und für Mütter finanziert werden. ...
Dazu verfasste jemand aus dem chicen Hauptstadtbüro einen jämmerlichen Kommentar:
Aus dem Vollen geschöpft
Die Rentenpläne sind populär, gehen aber zu Lasten der Jungen.
...
Nur wer die Rentengesetze für Naturgesetze hält, schreibt solchen Unsinn.

Ich empfehle, Hintergrund zu lesen, denn:
... Keiner redet mehr über die Zerstörung der gesetzlichen Rente, die mit den Rentenreformen insgesamt und zusätzlich mit der Rente mit 67 politisch ausgelöst wurde. Dass 2011 gerade einmal 12,5 Prozent der 63-Jährigen tatsächlich noch vollzeitbeschäftigt waren, darüber spricht niemand. ... 
Dass mit dem Koalitionsvertrag die mit den Rentenreformen verbundene Zerstörung der gesetzlichen Rente vor allem mit der Senkung des Rentenniveaus auf 42 Prozent und der Rente mit 67 festgeschrieben wurde, darf aus Sicht der Tugendwächter der neoliberalen „Reformpolitik“ nicht ins allgemeine öffentliche Bewusstsein vordringen. Um von dieser „Schuld“ gegenüber sämtlichen Rentnern abzulenken, hat die SPD im Koalitionsvertrag (auf Drängen der Gewerkschaften) darauf gepocht, dass die „kleinen Leute“ (Sigmar Gabriel) ab dem 1. Juli 2014 nach 45 „Beitragsjahren“ (wohlgemerkt nicht „Versicherungszeit“) im Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können sollten. ...
Noch dies aus dem OZ-Kommentar:
... Dass die Mütterrente der Rentenkasse aufgedrückt wurde, ist ein Ärgernis. Wenn schon, dann müsste sie aus Steuergeldern bezahlt werden. ...
Da die OZ vor allem für Bunkerbewohner zu schreiben scheint, wäre die Gelegenheit gewesen, darauf hinzuweisen, was die gesetzlich Rentenversicherten an versicherungsfremden Leistungen bereits zu zahlen haben, wäre zugleich der Hinweis angebracht versicherungsfremde Leistungen der anderen Sozialkassen zu nennen, alles Leistungen, die aus dem Staasthaushalt und nicht aus Versicherungen zu zahlen wären. Nicht zu verachten wäre dann die Antwort auf die Frage gewesen, wer denn die tatsächlichen Nutznießer dieser Regelungen sind.

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