4. Dezember 2013

Das Grundgesetz ist vogelfrei

Ein Leser hofft und meint die sog. sPD-Basis:
Die können doch nicht überwiegend blöd sein. ...
Das sind sie wohl nicht, wer weiß das schon? Aber lesen Sie, worum es dem Leser geht (Danke für den Hinweis!):
Montags treten die Oberbonzen - Parteivorsitzende und Fraktionsvorsitzende - zusammen und legen das Abstimmungsverhalten in der kommenden Woche im Bundestag fest. Im Klatext: Montags bestimmen sechs Personen, wann donnerstags und freitags das Unions- und SPD-Stimmvieh die Pfote hochzuhalten haben. Vielleicht bald 80 Prozent. ...
Und das ist grundgesetzwidrig, was dem Stimmvieh und dessen Befehlshabern geht das weitweit am Arm vorbei, denn in der Koalitionsvereinbarung, S. 184, steht:
Kooperation der Fraktionen
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den
Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen.
Das war, ist und bleibt grundgesetzwidrig, denn:
Auszug aus dem Grundgesetz:
Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
... wenn sie denn eines haben.

Erhebt sich die Frage: Warum muss ich mich an das Grundgesetz, überhaupt an Gesetze halten?
Ein schönes Thema, über das Bonzen ungern schwadronieren und das deshalb nicht im Blättle der Nachplapperer zu finden ist.

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