10. Oktober 2013

Folgerung: Weg mit dem Verfassungsschutz©

Wie gewohnt bleibt das Blättle bildlich mit seiner Berichterstattung auf halbem Wege stehen. Das beginnt hier schon in der Schlagzeile:
Konsequent wäre es gewesen zu schreiben:

Bundesverfassungsgericht schützt Verfassung vor dem Verfassungsschutz

Ist es nicht komplett bescheuert, dass dem Verfassungsschutz, dem Bundesverwaltungsgericht (!) auch, erklärt werden muss, was das Grundgesetz aussagt?

Doch das hätte nur eine Schlussfolgerung zugelassen: Der Verfassungsschutz ist eine Gefahr für die Verfassung und muss deshalb aufgelöst werden. Das aufzuschreiben hat sich nur ein Mal der Schweriner Korrespondent getraut.

Hintergrund zum Thema finden Sie kostenlos hier.

Eine Kürzestnachricht mit Kürzestkommentar zu einem passenden Thema finden Sie in Fefes Blog.

1 Kommentar:

  1. Manfred Peters10.10.13

    Ob die Kalten Krieger in der Zunft der Schreiberlinge fröhliche Urständ feiern? Bei Hart aber Fair ist gerade einer aus dieser Zunft mit Recht als Schmierfink bezeichnet worden. Ich habe den Eindruck es gibt mindestens zwei.
    Es geht also immer noch schlimmer als in der OZ! :-(

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