14. März 2012

"Sanktionen gegen Alg 2-Berechtigte verfassungswidrig"

Ich habe noch nie in der OZ gelesen, dass Sanktionen gegen Alg 2-Berechtigte verfassungswidrig sein könnten. Das ist kein Wunder, wenn ich die bisherigen Auslassungen der OZ im Zusammenhang mit den sog. Hartzgesetzen rekapituliere.
Hier eine Untersuchung, die Sie nicht komplett lesen müssen:

Das Fazit reicht. Daraus ein Ausschnitt:

7 Kommentare:

  1. Anonym14.3.12

    Ein Blogeintrag für Internetausdrucker..?
    Warum kann der mündige Leser sich nicht selbst ein Bild der Untersuchung machen? Weil der Autor hier großzügig erklärt :"Hier eine Untersuchung, die Sie nicht komplett lesen müssen" .

    Wer stellt eigentlich so eine Verfassungswidrigkeit fest und welche Aufgabe haben Tageszeitungen wie die OZ? Dieser Eintrag ist schwammig und unsinnig. Denn hier gibt es keinen Grund für Kritik. Auch ist dem Autor hier nicht an der Verbreitung der Untersuchung gelegen. Ich bin sicher, wird eine Verfassungswidrigkeit festgestellt wird auch die OZ darüber berichten.

    M

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    1. Anonym14.3.12

      Ich bin sicher, wird eine Verfassungswidrigkeit festgestellt wird die OZ darüber nicht oder wie sonst üblich berichten.

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    2. "Wie sonst üblich" verstehe ich so: Die OZ hatte allergrößte Mühe zu erkennen, dass die Alg 2-Regelsätze auch für Erwachsene verfassungswidrig ermittelt worden waren.
      Ich könnte auch schreiben, die OZ wollte es nicht wahrhaben. Ähnliches würde den Lesern möglicherweise wieder bevorstehen.

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    3. Edward14.3.12

      nun ja, ich denke schon, es wäre vermeldenswert, wenn ein ehemaliger Richter des BGH eine Verfassungswidrigkeit öffentlich behauptet.

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  2. Anonym14.3.12

    Auf den heutigen "NachDenkSeiten" wird in einer PDF von der Verfassungswidrigkeit berichtet!

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    1. Anonym15.3.12

      Dieser Beitrag ist an nicht vorhandener Denkarbeit kaum zu übertreffen. Versuchst Du ernsthaft die These zu untermauern, indem Du auf dieselbe Quelle verweist?
      So sieht ein schlechtes Beispiel für Medienkompetenz aus. Weder hier noch auf den Nachdenkseiten hast Du dir das Quelldokument der These angeschaut. Sonst wüsstest Du, dass es sich bei dem PDF um das hier verlinkte handelt. Es liegt sogar auf demselben Server.

      M

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    2. Und was ist das Ergebnis Ihrer Denkarbeit zu der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen?
      Worin besteht Ihre Denkarbeit zu der von Ihnen bekundeten Sicherheit, die OZ werde dann schon berichten, wenn das Gericht geurteilt hat, wenn sie schon einmal bildlich Halbgewalktes über eine Verfassungswidrigkeit verkaufte?
      Was hat Ihre Denkarbeit ergeben, falls Sie darüber nachgedacht haben, dass die OZ sich nicht scheut, fast täglich Spekulationen zu verbreiten statt abzuwarten? Jüngstes Beispiel war das Märchen von der Rentenerhöhung von 3,6 Prozent, das das Blättchen nur einen Tag vor Bekanntgabe der offiziellen Zahlen großkotzig als Titelgeschichte verkaufte.

      Sich über einen Kommentator herzumachen, weil er den Text aus dem Eintrag noch einmal benennt, ist der Aufregung nicht wert. Würden Sie sich mit derselben Energie und Denkarbeit über die Kompetenz des Personals in der OZ oder anderen Medien abarbeiten, z.B. mit einem eigenen Blog, könnte ich die Bloggerei beenden und mich anderen Dingen zuwenden und brauchte zudem nicht Lebenszeit für Kommentare wie diesen zu verschwenden.

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