27. Januar 2009

OZ online ahnungslos

In peinlicher Ahnungslosigkeit titelt die OZ online:


Dazu hat die Redaktion diesen Leserbrief erhalten:

... die Überschrift entspricht nicht dem Beschluss des Bundessozialgerichtes. Schön wäre es.

Vielmehr hat das BSG ausdrücklich offen gelassen, ob die Höhe verfassungswidrig ist. Wörtlich heißt es in der PM des Gerichtes: "Die An­nahme von Verfassungswidrigkeit der Vorschrift über die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres lässt nicht den Schluss zu, dass der Betrag von 207 Euro in jedem Fall als nicht ausreichend anzusehen ist, um den Lebensunterhalt von Kindern unter 14 Jahren zu sichern."

Das Gericht hat lediglich die Herleitung der Regelleistung, die Beschränkung auf 60% der Regelleistung eines Erwachsenen und die undifferenzierte Festsetzung der Regelleistung für Kinder von 0 bis 14 Jahren gerügt. Ob die Regelleistungen vom dafür allein zuständigen Bundesverfassungsgericht als zu niedrig angesehen werden, bleibt abzuwarten. Eine Klatsche für den Gesetzgeber ist es allemal. ...

Gregor Kochhan
Referent Existenzsicherung
Diakonisches Werk – Landesverband – in der Pommerschen Evangelischen Kirche e. V., Greifswald

Nachtrag, 18:30 Uhr:

Die Schlampigkeit wurde beseitigt. Warum nicht einfach getitelt wur
de:
Hartz IV für Kinder verfassungswidrig
bleibt mir ein Rätsel.

Redakteur in der OZ müssten froh sein, dass Leser sie auf solche Fehler wie oben hinweisen. Andererseits: Die Schlussredaktion Lesern zu überlassen, die mit ihrem Abo noch dafür bezahlen, die Fehler gut bezahlter Redakteure zu entdecken und zu melden, ist nicht in Ordnung. Zahlende Leser, die solch schwerwiegende Fehler entdecken, sollten belohnt werden, z.B. mit einem kostenlosen Abonnement für drei Monate.

2 Kommentare:

  1. Lupe, so weit ich informiert bist, arbeitest du seit mehreren Jahren „ehrenamtlich“
    täglich etwa 3 Std. im Ostseezeitungsblog. Findest du nicht auch, dass es an der Zeit ist, für deine in vielen Bereichen überwiegend konstruktive Kritik
    an der Ostseezeitung mal so richtig entlohnt zu werden? Ich hoffe, dass d u zumindest ein unbefristetes kostenloses Abo von den Redaktionen der Ostseezeitung angeboten bekommen hast ...
    wie gesagt, z u m i n d e s t !

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  2. Witzisch!

    Neinnein, da die Leute dort alles besser zu wissen glauben und mich für tot halten, ist solches Entgegenkommen undenkbar.

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