Es gibt weniger Hartz IV-Empfänger
... Im Oktober war die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum ersten Mal seit Einführung des Hartz-IV-Systems unter die Grenze von 4,5 Millionen gerutscht und danach weiter gesunken. Im Januar stieg sie wieder leicht auf aktuell 4,457 Millionen an.Zumindest die Begründung, Ein-Euro-Sklaven könnten nicht vermittelt werden, ist falsch, denn wer ein Arbeitsstelle erhält, kann von einem Tag auf den anderen die Sklaverei beenden. Über Alleinerziehende kann vielleicht jemand aufklären. Damit kenne ich mich nicht aus, kann mir aber denken, das jene Alleinerziehenden, die keinen Krippenplatz erhalten, gemeint sind.
Von den Betroffenen gelten rund zwei Millionen als arbeitslos — auch diese Zahl war erstmals in den letzten drei Monaten 2011 unter diese Marke gerutscht. Die übrigen Erwerbsfähigen stehen nicht für die Vermittlung in Jobs zur Verfügung, weil sie etwa alleinerziehend sind, Familienangehörige pflegen, als sogenannte Aufstocker Leistungen zusätzlich zu ihrem Gehalt beziehen oder in Ein- Euro-Jobs arbeiten. ...
Es werden noch mehr Erwerbsfähige versteckt. Hier eine Zusammenfassung (Zahlen von Sept: 2011):
Die anderen 57,9 Prozent (2.615.885) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten galten aus den folgenden bekannten und unbekannten Gründen nicht als arbeitslos:Falls in der OZ irgendwer irgendetwas mitbekam, dürften die Arbeitslosenzahlen wenigstens zukünftig nicht einfach von der OZ schöngeschrieben werden, denn die Bundesagentur gibt die o.g. Zahlen in jedem Monat an; die OZ vertuscht sie seit Jahren.
501.203 (11,1 Prozent) „in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“
650.835 (14,4 Prozent) „in ungeförderter Erwerbstätigkeit“ (15 und mehr Wochenstunden)
309.440 (6,8 Prozent) „in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung“
302.637 (6,7 Prozent) „in Erziehung, Haushalt, Pflege“
249.873 (5,5 Prozent) „in Arbeitsunfähigkeit“
253.143 (5,6 Prozent) „in vorruhestandsähnlichen Regelungen“
61.758 (1,4 Prozent) aus nicht genannten Gründen
286.996 (6,4 Prozent) „unbekannt“.
Allein Erziehende mit Kind(ern) unter drei Jahren müssen (aber können) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, können also nicht zwangsverpflichtet werden. Allein Erziehende mit älteren Kindern müssen nachweisen, dass sie keine Betreuung für ihre Kinder haben.
AntwortenLöschenAaaalles auf bestem Wege zur Vollbeschäftigung®!
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