... Ab September 1944 wurde die Börsenumsatzsteuer ausgesetzt, 1948 aber wieder eingeführt. Ab 1949 war es eine Steuer, die den Ländern zustand. Das Aufkommen stand seit der Verfassungsänderung von 1969 an dem Bund zu.
Die Börsenumsatzsteuer wurde in Deutschland je nach Wertpapierart mit 1 Promille für öffentliche Anleihen und 2,5 Promille vom Kurswert für andere festverzinsliche Papiere und für Aktien berechnet und auf den Wertpapierabrechnungen gesondert ausgewiesen. In besonderen Fällen wie z. B. bei Zeichnungsaufträgen wurde sie jedoch nicht berechnet.
Im Jahre 1991 wurde diese Steuer durch das erste Finanzmarktförderungsgesetz in Deutschland abgeschafft. ...
Und:
Situation in anderen LändernSie werden staunen, wo überall diese Steuer erhoben wird.
Es wird ja in den Medien gedröhnt und vor der Steuer gewarnt, dass dann die Finanzakteure nach Grossbritannien "abwandern" würden u.s.w.
AntwortenLöschenIn Britannien ist eine Finanztransaktionssteuer selbstverständlich!