28. Januar 2012

S 21: Widerstand wird fortgesetzt

Die OZ teilte in 44 Wörtern mit:
„S21“: grünes Licht für Schlossgarten-Räumung
Stuttgart (OZ) (?)- Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat grünes Licht für die Räumung des Schlossgartens gegeben. Es wies die Eilanträge von Gegnern des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ ab. Ihnen war das Betreten des Stuttgarter Schlossgartens verboten worden. Für die Bauarbeiten sollen in dem Park über 170 Bäume gefällt werden.
Die OZ vergaß aufzuschreiben (Ruhe ist die ...): Der Widerstand gegen S 21 wird fortgesetzt:
Genießt am Sonntag den Park!
Wie wird das Wetter am Sonntag? ... Egal, wie es wird – am Sonntag wollen wir den Park mit unserer Anwesenheit ehren. Ein paar Stunden oder gerne auch länger … am Sonntag, 29. Januar, ist ab 13.00 Uhr etwas los! Es gibt ein buntes Programm, spontan zusammengestellt und in der Vorbereitung. Heute nur die Botschaft: Der Park gehört uns! Wir wollen darin spazieren, die prachtvollen Bäume bewundern, Leute treffen, reden, diskutieren, Musik hören, vielleicht auch selber singen, offene Worte am offenen Mikrofon hören oder verkünden, Kaffee oder Tee trinken und Kuchen essen. Kaffee-, Tee- und Kuchenspenden sind willkommen. ...
Außerdem gibt es bei aktualisierten Informationen das Neueste zur bevorstehenden Absperrung und Räumung des Parks zu hören. Das “worst case-Szenario“ (im schlimmsten Falle) geht davon aus, dass der polizeiliche Einsatz in der Nacht von Sonntag auf Montag erfolgt. Es gibt nicht wenige, die den Park beschützen wollen. Wann auch immer man in den Park kommt am Sonntag und Montag: Sie oder er steht nicht im Regen und schon gar nicht allein da.Aber noch erfreuen wir uns beim Sonntagsspaziergang an den Bäumen im Park! Ganz spontan!
Wir weisen darauf hin, dass es im Falle einer polizeilichen Räumung des Mittleren Schlossgartens ein Allgemeines Betretungs- und Aufenthaltsverbot gibt.
Ganz beiläufig noch dies:
Betrug im Südflügel
Der Zoll hat bei den Entkernungsarbeiten des Bahnhofsüdflügels mehrere Verstöße gegen die Versicherungspflicht und die Mindestlohnverordnung festgestellt. Eine Zeitarbeitsfirma soll ohne Erlaubnis 14 Arbeiter eingesetzt haben.
Das Unternehmen verstieß gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Die Arbeiter erhielten auch nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn von 13,40 Euro, so das Zollamt. Da die Firma auch keine Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes zahlen wollte, wird wegen Betrugs ermittelt.

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