28. Dezember 2011

Was die OZ regierungsergeben vertuscht (aktualisiert)

Es steht Ihnen frei, sich den Aussagen eines Kommentators aus dem chicen Hauptstadtbüro anzuschließen. Ich rate dringend davon ab, auch wenn Sie den Mann mit Ihrem Abo-Geld mitbezahlen. Der Kommentator hält nämlich den
Streit um Datenspeicherung
für
Prinzipienreiterei
Das ist ist eine gefährliche Aussage, denn es geht um sehr vielmehr als um Prinzipienreiterei. Da aber die OZ regierungsergeben handelt, wurden Sie über Jahre hinweg zum Thema nur dürftig informiert. So hat die OZ nicht über den im Rahmen der Anti-Nazi-Proteste entstandenen, unter dem Namen "Handygate" öffentlich gewordenen Datenskandal um die Massenauswertung der Handydaten von Demonstranten in Dresden berichtet. Die Leser könnten ja auf Ideen kommen, z.B. die, dem regierungsergebenen Schwadroneur und OZ-Zuarbeiter nicht zu glauben.

Der Kommentator:
... An der trotzigen Ministerin beißt sich die Union bei der fälligen Neuregelung des Umgangs mit Telekommunikationsdaten zurzeit die Zähne aus. Doch was der liberalen Ministerin im Ranking der Standhaftigkeit Punkte einbringen könnte, gerät in der Sache zur Prinzipienreiterei. Weil es in Deutschland kein Gesetz zur Auswertung der Daten gibt, haben die Ermittler beim Kampf gegen Terroristen und Kriminelle schlechte Karten. ...
Achja, der Kampf gegen Terroristen? So schwafelte auch der bayerische Innenminister. Selbstverständlich können Personen, gegen die der Verdacht einer Straftat besteht, sogar abgehört werden, sofern ein Richter das zugelassen hat. Ist das im Fall der sog. Terrorzelle, die zehn Morde verübt haben soll, geschehen? Ich weiß es nicht; die OZ fragte nicht nach, schwafelt aber von guten Karten. Lassen Sie sich nicht bildlich aufs OZ-Glatteis führen. Informieren Sie sich im bösenbösen Internet kostenlos, z. B. hier.
Dann können Sie Aussagen wie diese aus dem OZ-Bericht zur Vorratsdatenspeicherung einordnen:
Just gestern lief die Frist der EU-Kommission ab, die die Mitgliedstaaten zu einer Neuregelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten aufgefordert hatte.EU-Justizkommissarin Cecilia Malmström hat Berlin bereits eine Strafzahlung angedroht, weil es in Deutschland keine gesetzliche Regelung gibt. Die bisherige sechsmonatige Aufbewahrungsfrist für Verbindungsdaten war im Frühjahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. ...
Jaja, schrecklich! Ist es die einzige Frist, die die deutsche Regierung verstreichen ließ?
... Allein für Deutschland werden bereits 20 Verfahren wegen Vertragsverletzungen beim Europäischen Gerichtshof verhandelt, weitere sind abzusehen. Insgesamt sind über 50 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Ebenso gibt es Bestrebungen, über bestimmte EU-Kommissionsregelungen den Europäischen Gerichtshof entscheiden zu lassen, da angenommen wird, dass die Regelungen nicht mit deutschem Recht vereinbar sind.
Jüngstes Beispiel hierfür ist das VW-Gesetz, das eine Sperrminorität des Landes Niedersachsen von 20 Prozent der Anteile bei wichtigen Beschlüssen genehmigt. Dies wurde von der EU-Kommission bereits 2007 nicht nur gerügt, weil es nach ihrer Meinung eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs bedeutet, sondern es erging auch ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Umsetzung dieses Urteils hält die Kommission jedoch für mangelhaft und hat eine erneute Klage beschlossen - was jedoch nicht zur hektischen Umsetzung des Urteils in einer für die Kommission akzeptable Form führt, sondern zu vehementen Protesten.
Dies ist ein Beispiel dafür, wie dem "großen Bruder" EU-Kommission durchaus die Stirn geboten wird, wenn dies opportun erscheint - was wiederum die gesamte Machtlosigkeitsrhetorik (die auf dem Pseudoargument aufbaut, man müsse nun einmal eine EU-Richtlinie umsetzen) als vorgeschoben entlarvt.
...
Und wie hoch wäre die Strafgebühr?
... Eine etwaige Strafzahlung an die EU würde nach Berechnungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung nicht mehr als 86 Cent pro Bürger und Jahr betragen. Dies läge deutlich unter dem Betrag, den uns eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung kosten würde (beispielsweise aufgrund der notwendigen Infrastruktur). Auch würde die Zahlung weniger als 1% des Betrags ausmachen, den Deutschland ohnehin jährlich an die EU überweist. Es wäre erbärmlich, wenn der Bundesregierung die unbefangene Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung keine 86 Cent pro Person wert wäre.
Die Bundesregierung könnte Strafzahlungen insgesamt verhindern, wenn sie endlich eine Genehmigung zur Nichtumsetzung der Richtlinie bei der EU beantragen und nötigenfalls einklagen würde. Diesen Schritt fordern 64.704 Bundesbürger in der Petition gegen Vorratsdatenspeicherung.
 ... Hervorhebung von mir
 Auch das erfahren OZ-Leser nicht:
... Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird. ...
Nur so nebenbei: Wurde nicht erst vor wenigen Tagen die Datenbank einer Sicherheitsfirma beraubt? Das könnte mit den gespeicherten Telekommunikatiosndaten natürlich nicht geschehen, oder?
Auch eine Möglichkeit, OZ-Lesern unbekannt:
POLIZEI IN SOZIALEN NETZWERKENFacebook-Freunde helfen beim Fahnden
Die Polizei Hannover hat dieses Jahr acht Verbrechen durch Tipps bei Facebook aufgeklärt. Sie betrachtet ihren Auftritt im sozialen Netzwerk als Erfolg. ...

2 Kommentare:

  1. Manfred Peters29.12.11

    „... So schwafelte auch der bayerische Innenminister. ..."
    Wer, der Bayrische Staatsminister des Inneren
    http://www.stmi.bayern.de/
    oder der Innenminister der aus Bayern kommt?
    Friedrich oder Herrmann, das ist hier die Frage?

    AntwortenLöschen
  2. Herrmann, hörte ich gestern im Radio; daher kein Link.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google