Die dann neuen Sätze sind wiederum unumstößlich, bis das Verfassungesgericht auch daran Anstoß nehmen wird. Doch die Regierung glaubt den eigenen Berechnern nicht:
Hartz IV-Regelsätze werden überprüft
Die Regelleistungen sollen nun mehr mit verbesserten Berechnungsmethoden und neuen Daten ermittelt werden. Damit beauftragt sind die Experten Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Nach eigenen Angaben hat die Bundesregierung die in Bochum ansässige Ruhr Universität dazu beauftragt die Regelbedarfe für Hartz IV Bezieher neu zu berechnen. Im Februar letzten (gemeint ist "vorigen") Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Regelleistungen als verfassungswidrig eingestuft. Auch nach den Reformen Anfang des Jahres 2011 gehen zahlreiche Sozialexperten davon aus, dass dem Urteil der obersten Verfassungshüter nicht genügend Geltung verschafft wurde. Zwar propagiert die schwarz-gelbe Bundesregierung in der breiten Öffentlichkeit, dass durch die stattgefundene Neuberechnung die Regelbedarf nun dem Urteilsspruch genüge, allerdings zeigt man sich anscheinend intern selbst nicht davon überzeugt. Nicht anderes ist es zu bewerten, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Professoren der Uni Bochum damit beauftragt hat, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln. ...
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