27. September 2011

"OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet "

Da Kommentator Edward kürzlich meinte, Anonymität im Internet sei nicht in Ordnung, dies:
OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet
Das Recht auf anonyme Äußerungen im Internet ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Az.: I-3 U 196/10) festgestellt. Die Beschränkung des Rechtes auf Äußerungen, die einem Individuum zuzuordnen sind, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. ...
Die OLG-Richter betonten darüber hinaus grundsätzlich die Bedeutung der Anonymität im Netz: "Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern." Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte unlängst die Anonymität im Netz pauschal infrage gestellt. Wie im realen Leben müssten auch im Internet Menschen mit ihrem Namen für ihre Taten einstehen, befand Friedrich.

2 Kommentare:

  1. Anonym27.9.11

    das ist doch mal was positives!

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  2. Edward28.9.11

    wann soll ich das gemeint haben? als ich den Blogger rügte, der glaubt, seine Meinung als das einzig Wahre ausgeben zu können, aber kein Impressum hat? Als Blogger, der sicj´h an die Öffentlichkeit wendet, muss er aber per Gesetz ein Impressum führen (bin gespannt, wann ihn einer dieser Abmahn-Anwälte entdeckt.)
    Davon abgesehen kann ich über die Urteilsbegündung im verhandelten Fall dennoch nur den Kopf schütteln. Da wird ein Arzt persönlich angegangen und er kann sich nicht wehren, weil er den Ansprechpartner und damit auch den konkreten Fall nicht kennt. Ja, ja, deutsche Gerichte.

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