Da Kommentator Edward kürzlich meinte, Anonymität im Internet sei nicht in Ordnung, dies:
OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet
Das Recht auf anonyme Äußerungen im Internet ist vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das
Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem
Beschluss
(Az.: I-3 U 196/10) festgestellt. Die Beschränkung des Rechtes auf
Äußerungen, die einem Individuum zuzuordnen sind, sei mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar.
...
Die OLG-Richter betonten darüber hinaus grundsätzlich die Bedeutung
der Anonymität im Netz: "Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer
bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen,
dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen
Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu
äußern." Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte unlängst die
Anonymität im Netz pauschal infrage gestellt. Wie im realen Leben
müssten auch im Internet Menschen mit ihrem Namen für ihre Taten
einstehen, befand Friedrich.
das ist doch mal was positives!
AntwortenLöschenwann soll ich das gemeint haben? als ich den Blogger rügte, der glaubt, seine Meinung als das einzig Wahre ausgeben zu können, aber kein Impressum hat? Als Blogger, der sicj´h an die Öffentlichkeit wendet, muss er aber per Gesetz ein Impressum führen (bin gespannt, wann ihn einer dieser Abmahn-Anwälte entdeckt.)
AntwortenLöschenDavon abgesehen kann ich über die Urteilsbegündung im verhandelten Fall dennoch nur den Kopf schütteln. Da wird ein Arzt persönlich angegangen und er kann sich nicht wehren, weil er den Ansprechpartner und damit auch den konkreten Fall nicht kennt. Ja, ja, deutsche Gerichte.