15. September 2011

"Banken verstoßen gegen höchstrichterliche Rechtssprechung"

Auch nichts für OZ-Leser:

Verbraucherschützer im Interview
„Das Ergebnis ist niederschmetternd“

Gerd Billen, oberster Verbraucherschützer Deutschlands greift im Interview mit Handelsblatt Online die Banken frontal an, erwägt Musterklagen und fordert eine Sonderprüfung der Bankenaufsicht.

Die Verbraucherzentralen haben eine Untersuchung zu Provisionen bei Wertpapiergeschäften vorgelegt. Informieren die Banken transparent?

Nein das Ergebnis ist niederschmetternd und selbst für uns völlig überraschend. In nur zwei Prozent der untersuchten Fälle informieren die Banken erschöpfend über ihre Provisionen.

Was werfen Sie den Instituten konkret vor?

Viele Banken verstoßen gegen höchstrichterliche Rechtssprechung. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass Kunden darüber informiert werden müssen, ob es einen Interessenkonflikt in der Beratung gibt. Dazu muss der Kunde die Kosten und Provisionen kennen und vergleichen können.

Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshof betrifft nicht alle Wertpapiere.

Das stimmt. wir sind der Auffassung, dass die Transparenzpflicht nicht nur für Kommissionsgeschäfte gilt. Wir hoffen, dass die Politik endlich für Rechtssicherheit sorgt. Außerdem erwägen wir Musterklagen gegen die Institute.

Welch Banken sind Ihnen besonders negativ aufgefallen?

Wir möchten keine einzelnen Institute hervorheben. Sparkassen, Privatbanken und Volks- und Raiffeisenbanken sind gleichfalls betroffen. ...

Wer Wertpapierverkäufer immer noch Berater nennt, betreibt Volksverblödung.

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