15. September 2011

373 minus 364 ist gleich?

Es ist immer wieder erhellend zu lesen, was die OZ meldet und zu wissen, was sie weglässt:
Der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt Anfang 2012 um zehn auf 373 Euro. Das Bundeskabinett ließ gestern eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ohne Aussprache passieren. Bisher liegt der Satz für alleinstehende Hilfeempfänger bei 364 Euro. 
Ich bin ein schlechter Kopfrechner. Dennoch behaupte ich, 373 minus 364 ist gleich neun und nicht zehn, wie die OZ schlagzeilte. Oder hat die OZ vor, jedem Berechtigten einen Euro dazuzulegen?

Und wie schrecklich:
Die Erhöhung kostet die Steuerzahler rund 570 Millionen Euro. Davon entfallen auf den Bund 540 Millionen Euro.
Nicht zu erfahren war dies, worauf ich bereits hingewiesen hatte:

Hartz IV: Regierung kürzt Behinderten-Bezüge
Bundesregierung kürzte Regelbedarfsstufe 3

Während der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK ein sofortiges Ende der Benachteiligung von behinderten Menschen anlässlich einer Veröffentlichung eines Gutachtens der Hans Böckler Stiftung zur Neuregelung der Hartz IV Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe fordert, verteidigte die Bundesregierung in einer Antwort auf die Frage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping die Kürzungen der Bezüge von behinderten Menschen um monatlich 73 Euro, wenn Erwachsene bei ihren Eltern leben. Denn statt des vollen bei Hartz IV üblichen Regelsatzes von 364 Euro, erhalten Behinderte lediglich 291 Euro monatlich, wenn sie das 25. Lebensjahr überschritten haben und mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben. ...

Unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen nicht nur behinderte Menschen ab Vollendung des 25. Lebensjahres, sondern bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine zusätzliche Differenzierung durch Einführung einer Altersgrenze von 25 Jahren gibt es im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) keine Begründung. Unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen ferner beispielsweise auch ältere Menschen, die im Haushalt eines ihrer Kinder leben. ...

8 Kommentare:

  1. Anonym15.9.11

    warum nicht gleich so
    -volksgenosse, diese hartzer kosten auch dein geld.-
    zur nazizeit gab es eine zeitschrift mit hetze gegen behinderte, die hetze von oben ist geblieben, heute ganz leise und versteckt.
    in foren für behinderte sollten die bürger lesen, die oz sollte veröffentlichen, wie unmoralisch die deutschen sind:
    -wir vermieten nicht an rollstuhlfahrer
    -da drüben ist ein altenheim
    sind auch antworten an behinderte.

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  2. Anonym15.9.11

    Wenn die OZ-Rechner jetzt noch dagegen halten, wieviel Milliarden die Steuerzahler den gewieften Arbeitgebern in den Allerwertesten schieben müssen, weil die Hungerlöhne zahlen, dann haben die Schreiber was gekonnt.

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  3. Anonym15.9.11

    "Die Erhöhung kostet die Steuerzahler rund 570 Millionen Euro."

    "Peanuts" würde ein Finanzfritze sagen, wir waren den Steuerzahler in den letzten Jahren Milliarden wert!

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  4. Anonym16.9.11

    Blockflöte des Todes

    http://www.spiegelfechter.com/wordpress/6821/blockflote-des-todes

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  5. Anonym16.9.11

    900000 Langzeitarbeitslose ohne Perspektive


    Bundesagentur schreibt jeden fünften Hartz-IV-Bezieher ab. Kritik an geplanten Kürzungen


    http://www.jungewelt.de/2011/09-16/053.php

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  6. Anonym16.9.11

    Was erwarten Sie denn von den OZ-Redakteuren, wenn sie noch nicht mal bis 10 zählen können.

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  7. Ich erwarte nichts, würde mich jedoch dafür interessieren, was zahlende OZ-Leser erwarten, vor allem, ob sie die Chefredaktion über ihre Wünsche informierten.

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  8. Anonym16.9.11

    Bürokratensprech:


    Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf, gekürzt um Einkommen und Vermögen.

    - Jobcenter Berlin Spandau

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