16. August 2011

Was die OZ weiterhin verschweigt

Wirtschaftsseite:
Milliardär Buffett will mehr Steuern für Superreiche
Der US-Investor und Multi-Milliardär Warren Buffett hat höhere Steuern für reiche und superreiche Amerikaner gefordert. „Meine Freunde und ich sind lange genug von einem Milliardär-freundlichen Kongress verhätschelt worden“, schrieb der 70-Jährige in der „New York Times“. Während Mittel-Klasse-Amerikaner immer schlechter mit ihrem Geld zurechtkämen, würden sich die Superreichen weiter außerordentlicher Steuererleichterungen erfreuen. ...
Allgemeiner und kürzer geht es kaum, musste ja auch nur eine Lücke auf der Seite gefüllt werden und ist ja auch weitweit weg passiert. U.a. war dies den OZ-Lesern nicht zuzumuten und wurde weggelassen:

... Warren Buffett berichtet von seiner Steuererklärung: „Im vergangenen Jahr bezahlte ich meine Steuer-Rechnung; die Einkommensteuer sowie Lohnsteuern. Es waren insgesamt 6.938.744 $. Das klingt nach einer Menge Geld. Aber was ich bezahlte, waren nur 17,4 Prozent meines zu versteuernden Einkommens – und das ist tatsächlich ein geringerer Prozentsatz, als die 20 Angestellten in unserem Büro bezahlen müssen. Ihre steuerlichen Belastungen reichten von 33 Prozent bis 41 Prozent und liegen im Mittel bei 36 Prozent.“
Um zu verstehen, was Buffett sagen will, muss man bedenken, dass die US-Staatseinnahmen zu 80 Prozent aus Einkommensteuern und Sozialabgaben bestehen. Die Mega-Reichen zahlen Steuern in Höhe von 15 Prozent auf den größten Teil ihrer Einnahmen, aber sie zahlen praktisch keine Lohnsteuer. In den 1980er und 1990er Jahren lagen die Steuersätze für die Reichen viel höher. ...

Könnte ja der eine oder andere Leser auf die Idee kommen zu fragen: He, OZ, wie ist das denn hierzulande? 
Die OZ müsste zugeben, dass sie den Lesern verschwieg, dass es ähnliche Forderungen deutscher Multimillionäre seit Monaten gibt und dass sie ähnlich wenig Einkommenssteuern zahlen.

Ich weise auch auf diesen Kommentar hin, damit Ahnungslose nicht denken, die Reichen in D. müssten schon jetzt (bildlich) ganz furchtbar bluten:

... Es ist aber tatsächlich so, dass nicht die 53.000 € mit 42 % besteuert werden, sondern nur der darüber hinaus gehende Betrag einem Steuersatz von 42 % unterliegt. Nach § 32 a des Einkommensteuergesetze bleibt immer ein Grundfreibetrag, das sogenannte Existenzminimum steuerfrei.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 53.000 € beträgt die Einkommensteuer nach der Grundtabelle 14.088 € und entspricht damit einem Durchschnittssteuersatz von 26,58 %.
Auch bei einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 € wird der Spitzensteuersatz noch nicht erreicht: Die Einkommensteuer beträgt hier 119.306 € und entspricht damit
einem Durchschnittssteuersatz von 39,768 %.
Erst bei einem Einkommen mehr als 500.000 € greift der Spitzensteuersatz; d.h., erst ab diesem Betrag wird das gesamte steuerpflichtige Einkommen mit 42 % belastet. ...

Und  noch diese Anregung:

Seit 2000 Zuwachs der Unternehmens- und Vermögenseinkommen 673 Mrd Euro mehr als des Arbeitnehmerentgelts

Rechnet man die Einkommen zusammen, die jedes Jahr seit 2000 bis 2010 zusätzlich über den jeweiligen Ausgangswert des Jahres 2000 zusammengekommen sind, so ergibt sich bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen ein um 673 Mrd Euro höherer Betrag als beim Entgelt aller Arbeitnehmer in Deutschland (Abb. 17109); und dabei sind in den Arbeitnehmern auch noch die leitenden Angestellten mit den sehr hohen Einkommen bis zum Chef der Deutschen Bank enthalten.

673 Mrd Euro entspricht dem Dreifachen aller Steuereinnahmen des Bundes im vergangenen Jahr. Der Bund hätte also drei Jahre lang auf alle normalen Steuern verzichten können, wenn ihm in einem entsprechenden Steuersystem dieser sehr einseitig entstandene Differenzbetrag zugeflossen wäre.

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