28. Juli 2011

SGB 2 - Zumutbare Arbeit und Sanktionspraxis

Zumutbare Arbeit und Sanktionspraxis – Zu den Neuregelungen im SGB II

Letztlich sind inzwischen die letzten Bezüge zur Arbeitslosenhilfe – der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht – ganz abgeschafft. Das Versprechen von der „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland.
Aber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht erhalten geblieben, sondern werden durch immer schärfere Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsmöglichkeiten unterlaufen.
Das Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, – und noch nicht einmal um nennenswert zu Sparen -, sondern soll bewirken, dass auch immer niedrigere Löhne, Renten etc. akzeptiert werden und möglichst wenig aufgestockt werden müssen. ...

Wie sich inzwischen der Arbeitsmarkt verändert hat, zeigt u.a. dies, wovon OZ-Leser nichts wissen, die jedoch der OZ in jedem Monat die extrem geschönten, nachgeplapperten, nichts aussagenden Arbeitsmarktzahlen abkaufen (im wahren Wortsinn):

Ob Günther Wallraff in fragwürdigen Call-Centern mit inakzeptablen Arbeitsbedingungen recherchiert oder ver.di in Hamburg Putzfrauen entdeckt, die für 2.- € pro Stunden Hotelzimmer in Luxushotels reinigen müssen oder das Fernsehmagazin Panorama bei der Firma Ryanair massive Verstöße gegen deutsches Arbeitsrecht ermittelt, überall sind die Kräfte von der Arbeitsagentur „gefordert“ worden, sich bei diesen Firmen zu melden. In Hamburg bekam die Firma sogar Arbeitgeberhilfen, für Ryanair wurde ein eigener Rekrutierungstag organisiert. Ich kenne bisher nur ein einziges Beispiel wo eine ArGe gegen Lohndumping aktiv vorgeht, nämlich in Stralsund. (Das wissen OZ-Leser.) Dort verklagen sie Firmen, die Taxifahrer für 2 Euro, Putzfrauen für 26 Cent oder Kellner für 1.41 Euro beschäftigen. Aber die größten Erfolge, die sie bisher mit ungeheurem Aufwand erreicht haben, sind, dass die Löhne nachträglich auf etwa 3 Euro aufgestockt werden. Mehr gibt die Sittenwidrigkeitsrechtsprechung als Schutz nicht her. (sogar eher entmutigend das Urteil des ArbG Stralsund vom 26.1.2010 4 CA 166/09 info also 3/ 2010 S. 128 f.) (Das wissen OZ-Leser nicht. Scheint für OZ-Redakteure völlig normal zu sein, drei Euro pro Stunde zu verdienen, solange es nicht OZ-Redakteure betrifft.)

Es ist ein überüberlanges Stück, das allerdings ein Thema zum Inhalt hat, eines, um das sich die OZ seit sechs Jahren einen feuchten Kehricht gekümmert hat und wohl auch nicht kümmern wird. Andererseits haben viele Redakteure des Blattes es dringend nötig, endlich etwas hinzuzulernen, wenn es um das Thema Sanktionitis geht. Im Grunde bezweifle ich, dass Redakteuer wenigstens über ein nutzbares Grundwissen zur Hartz-Gesetzgebung verfügen. Ich bezweifle es, da es an Beispielen mangelt, mit denen solch ein Wissen belegt werden könnte.

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