14. Juli 2011

"Ausgelernte mit Hungerlohn vergrault"

Hier hatte ich zu dem Gejammer um ausbleibende Lehrlinge eingetragen. Die OZ erhielt Leserbriefe zum Thema:
Gastronomie: Nicht nur der Lohn muss stimmen

Zu „Köche und Kellner gesucht — Gastwirte finden keine Azubis“ (OZ vom 13.7.): „Eine gute Kellnerin könne in der Saison an der Ostseeküste von MV einschließlich Trinkgeld bis zu 2500 Euro netto verdienen“, so die kurzsichtige Behauptung eines Graal-Müritzer Restaurantleiters. Dabei vergisst er, dass ein Arbeitnehmer von seiner guten Arbeit das ganze Jahr auskömmlich leben sollte und das Trinkgeld ausschließlich vom Wohl und Wehe der Gäste und der Leistung und Freundlichkeit der Kellnerin abhängig ist. Neben der gerechten Bezahlung müssen auch noch weitere Rahmenbedingungen stimmen, damit Auszubildende und Fachkräfte im Lande gehalten werden können. ...
Nicht allein, dass eine gute Kellnerin, also kein Lehrling, nicht über das Jahr hinweg so viel verdienen kann. Der OZ-Autor fragte nicht einmal nach, wie viele Stunden die gute Kellnerin in solch einem Monat arbeiten muss, um maximal 2500 Euro Netto zu verdienen, sondern plapperte einfach das Gejammer nach, kritisch-hochwertig natürlich.
Billige (gemeint sind niedrige) Löhne sind auf Dauer Gift

Zum selben Thema: Vonseiten des Hotel- und Gaststättengewerbes wird sich nicht erst seit heute beklagt, dass es immer weniger Fachkräfte gibt. Jedoch sollte es den volkswirtschaftlich interessierten Leser nicht wundern. Statt sich mit Ausbildungsjahrgängen der vergangenen Jahre einen guten Stamm zu bilden, vergrault man größtenteils seine ehemaligen Azubis mit Billiglöhnen und zahlt sich als Direktion lieber selbst höhere Gehälter. Es gibt hier in allen beliebten Tourismusregionen Hotels, die überwiegend nur mit billigen Azubis ausgestattet sind. ...
Wie schon geschrieben, die OZ fragte keinen Lehrling, keine gute Kellnerin, auch nicht jemanden von der Gewerkschaft. Das hätte nur das Gejammer gestört und Arbeit gemacht.

1 Kommentar:

  1. Anonym15.7.11

    Für die gezahlten Hungerlöhne müssten die Betreiber selbst servieren, oder eine Selbstbedienungsform eingerichtet werden!

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