Steuervereinfachungsgesetz und Kindergeld – das lohnt sich wirklich
Der Bundestag hat vor kurzem das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Die m.E. wichtigste “Vereinfachung”: Beim Kindergeld für erwachsene Kinder gibt es ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr. Bislang wird Kindergeld gestrichen, wenn die Einkünfte des Kinder über dem steuerlichen Existenzminimum liegt. ...
Bislang war es z.B. für jobbende Studenten mitunter eine ziemliche Rechnerei, um unter dem Grenzwert zu bleiben. Schon ein Euro zu viel kippt bislang den Kindergeldanspruch und davon abgeleitete Ansprüche wie etwas die Riester-Kinderzulage. Fallbeil-Effekt wird das genannt.
Für mich erstaunlich: Neben Arbeitseinkünften spielen auch andere Einkunftsarten keine Rolle mehr, etwa aus Vermietung oder Geldanlage. Das Kind, dem frühzeitig Papas Mehrfamilienhaus oder Aktienpaket übertragen wurde, kann also künftig selber bei gehörigen Einkünften noch das Kindergeld kassieren, für erste Kind sind das immerhin 2208 Euro im Jahr (Riester-Förderung usw. geht extra).
Vermögensübertragungen innerhalb von wohlhabenden Familien dürfe diese Steuervereinfachung beflügeln. Bislang unterblieben solche Steuersparmodelle mitunter, um Kindergeld und abgeleitete Ansprüche nicht zu gefährden.
Anders als die lausige Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro dürfte diese Steuervereinfachung sich für manche Familien wirklich lohnen. ...
Vermögensübertragungen innerhalb von wohlhabenden Familien dürfe diese Steuervereinfachung beflügeln. Bislang unterblieben solche Steuersparmodelle mitunter, um Kindergeld und abgeleitete Ansprüche nicht zu gefährden.
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