8. Juni 2011

Klagen gegen unzulässige Ein-Euro-Jobs

Da Alg 2-Berechtigte kaum zur zahlenden Leserschaft der OZ gehören, gelangen solche Nachrichten selten ins Blatt:

Klagen gegen Ein-Euro-Jobs

Bundessozialgericht stärkt Hartz-IV-Kritiker und Gegner von »Arbeitsgelegenheiten«. Die IG BAU hat ihre Mitglieder zu rechtlichen Schritten aufgerufen

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger dazu gedrängt wird, einen unzulässigen Ein-Euro-Job anzunehmen, dann stehen seine Chancen sehr gut, den branchenüblichen Tariflohn zu bekommen. Wehrt er sich, kann er sich künftig auf zwei richtungsweisende aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts berufen (Az: B 14 AS 98/10 R; B 14 AS 101/10 R). ...

Und:

Im Kasseler Urteil und in der schon zuvor vom Bundesrechnungshof getroffenen Feststellung, daß bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs bundesweit die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehle, sehen nun Kritiker von Ein-Euro-Jobs neue Bestätigung. »Bisher sind dadurch bundesweit rund 150000 reguläre Arbeitsplätze weggefallen«, monierte ein IG-BAU-Sprecher. ...

Das kann nicht sein, zumindest in M-V nicht, hätte ja sonst in der OZ gestanden.

2 Kommentare:

  1. Anonym8.6.11

    Na, da kann man munter zur Klage raten.

    Bei der ABS wird bei der Zulässigkeit auch nicht genau hingeschaut und das Jobcenter macht es sicher auch nicht.

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  2. Anonym8.6.11

    Die Ein-Euro- Sklaven machen hier in Greifswald auch die Arbeiten, die früher das Grünflächenamt machte.

    Die Kolonnen sieht man ja täglich Unkraut jäten, harken und was weiß ich.

    Unzulässig, wie das Bundessozialgericht sagt!

    Da haben Klagen doch beste Aussichten!

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