7. April 2011

Lesetipp für Behördengläubige

Warum kommt mir dies bloß bekannt vor?

Richterschelte für den Verfassungsschutz

Verwaltungsgericht Köln bescheinigt Inlandsgeheimdiensten eklatanten Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit im Falle von Rolf Gössner

Fast 40 Jahre lang, von 1970 bis 2008, ist der Bremer Jurist, Publizist und Menschenrechtsaktivist Rolf Gössner nahezu lückenlos vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwacht worden. Am 3. Februar 2011 entschied das Gericht, dass die Schnüffelei über die gesamte Zeitdauer rechtswidrig war. Dieser Tage wurde Gössner die Urteilsbegründung zugestellt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Gegenseite bleibt vorbehalten, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Ebenso ist völlig unklar, welche Konsequenzen diese richterliche Bescheinigung des Verfassungsbruchs durch Staatsorgane juristisch und politisch nach sich ziehen wird. ...

An die Wahlwilligen gerichtet: Kann mit der Stimmabgabe an solch einem Zustand etwas geändert werden?

1 Kommentar:

  1. Anonym7.4.11

    Menschenrechtsaktivist jahrelang ausspioniert.
    Das soll mir noch einer erzählen, hier gibt´s keine Stasi.

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