3. März 2011

"Hartz 4: Elterngeld-Anrechnung widersprechen"

Da ich aus Gründen davon ausgehen muss, dass die OZ hierüber nichts veröffentlicht, weise ich darauf hin:

Im Zuge der Hartz IV Reformen der schwarz-gelben Bundesregierung wird der Mindestsatz des Elterngeldes von 300 Euro je Monat auf den Arbeitslosengeld II Leistungsbezug (SGB II) sowie dem Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) angerechnet. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB dürfte diese Neuregelung gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen, denn bei anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen wie dem Berufsausbildungsbeihilfe (Bafög) und dem Wohngeld findet ein Anrechnung weiterhin nicht statt, so der DGB Regionsvorsitzender Frank Firsching.

Der DGB erwartet ein entsprechend positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Damit eben alle Betroffenen von dem Urteil profitieren, sollten Eltern im Hartz IV Bezug einen Widerspruch gegen ihren Leistungsbescheid einlegen. Der Widerspruch muss für jeden Bewilligungsbescheid fristgerecht beim Leistungsträger SGB II, SGB XII oder § 6a BKGG eingelegt werden. ...

Kleiner Zusatz:

Trotz Wirtschaftsaufschwung und Rückgang der Arbeitslosigkeit: Mehr als 10 % der Bevölkerung müssen auch 2010 Leistungen des SGB II (Hartz IV) in Anspruch nehmen
Kurz gefasst: 
-  Auch im Jahr 2010 waren mehr als 10 % der Bevölkerung im Alter zwischen 0 und 65 auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) angewiesen. In absoluten Zahlen handelt es sich um 6,7 Mio. Personen, darunter befinden sich 4,9 Mio. Erwerbsfähige.
-  Die Hilfsbedürftigenquote hat sich seit 2005, seit der Einführung des SGB II, kaum verändert. Der Wirtschaftsaufschwung seit  2009 und auch der Abbau der Arbeitslosigkeit sind an den Hartz-IV Empfängern bislang vorbeigegangen.
-  Besonders hohe Hilfsbedürftigenquoten finden sich unverändert in den neuen Bundesländern.
-  Von allen Kindern unter 15 Jahren beziehen 15,8 % Grundsicherungsleistungen (Sozialgeld)
-  Die Quote der Hilfsbedürftigen an der Bevölkerung fällt regional äußerst unterschiedlich aus: In vielen wirtschaftlichen Krisengebieten – in den neuen wie in den alten Ländern –  liegt die Quote zwischen 20 und 25 %, so in Bremerhaven bei 23,5 %, in Stralsund bei 21,2 %, in Berlin bei 21,1 % und in Gelsenkirchen bei 21,7 %. In Süddeutschland hingegen, insbesondere in den Landkreisen, sind nur wenige Menschen von Hartz IV abhängig, so in den Kreisen Eichstätt und Landshut 1,4 % bzw. 2,2 % ...

1 Kommentar:

  1. Anonym3.3.11

    ***Die neue menschliche Eiszeit***

    las ich nebenan

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