15. Januar 2011

Was Verlage und Bundesregierung von Datenschutz halten

Bloß das nicht thematisieren:

Der “Spiegel” und die “FAS”- Sturmgeschütze der Datenhandels-Lobbyisten

Seit dem 3. Juli 2009 sind die öffentlichen Debatten über den Datenschutz verlogene Angelegenheiten geworden. An diesem Tag hatte die Bundesregierung die klare Wahl zwischen dem Datenschutz der Bürger und der wirtschaftlichen Interesse einer im Abschwung befindlichen Industrie. Sie entschied sich – zugunsten der Wirtschaft.

An diesem Tag wurde eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, die weiterhin das Listenprivileg enthält. Die meisten Menschen in Deutschland dürften diesen Begriff noch nie gehört haben. Deshalb: Dieses Privileg erlaubt es personalisierte Daten – also inklusive Name, Adresse und Geburtstag – zu speichern und für Marketingzwecke weiterzugeben. Dabei dürfen die Daten auch an Dritte weitergereicht – oder besser: verkauft – werden.

Ein Skandal, denken Sie? Warum weiß ich davon nichts?

Ganz einfach: Weil die Branche, die dies betrifft die Medienbranche ist – allen voran die Zeitungs- und Zeitungsverlage. Sie gehören zu den größten Adressdatenhändlern der Republik. Deshalb auch bekommen Sie, liebe Leser, diese nervigen Anrufe von Callcentern, die behaupten, Sie hätten an Gewinnspielen teilgenommen, an die Sie sich nicht erinnern können. Deshalb auch bekommen Sie Werbebriefe von Magazinen und Zeitungen – und von anderen Unternehmen, die Datenbankkunden dieser Verlage sind. ...

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