13. November 2010

Wer sich nicht wehrt, macht was verkehrt

Ich habe oft angemerkt, dass die OZ in ihrem wirtschaftsfreundlichen Krämergebaren den Lesern zu oft wichtige Hinweise vorenthält. Beispiel Gaspreise, denn hier gibt es häufig Neues zu berichten, Erfolge für Verbraucher, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Es zeigt sich nämlich, dass Widersprüche gegen Gaspreiserhöhungen zu Rückzahlungen an die Kunden führten, z.B.:

(8.9.2010) E.on Hanse klagt auf Zahlung und muss am Ende selbst zahlen

Die Serie der gerichtlichen Niederlagen für E.on Hanse reißt nicht ab. Bei den Amtsgerichten Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Altona wurden die Zahlungsklagen des Versorgers nicht nur abgewiesen, auf die Widerklage des Kunden verurteilten die Gerichte das Unternehmen vielmehr zur Zahlung zu viel gezahlter Gaspreise an die Kunden, im Falle Wandsbek in Höhe von 1.378,64 Euro, im Falle Altona auf 1.554,54 Euro, jeweils zzgl. Zinsen. (Mitgeteilt von Rechtsanwalt Gunnar Becker, Hamburg)
Langsam wird der Crash-Kurs teuer für E.on. Man fragt sich, wie lange die Konzernchefs in Düsseldorf das Treiben ihres Nordablegers noch mit ansehen. Aber so lange nur das Image im Keller ist und die Bilanz noch stimmt… (Der Gewinn – Adjusted EBIT – von E.on betrug 9,6 Milliarden Euro im Jahr 2009.)
Und noch dies, damit auch Sie sich wehren können, falls Sie es immer noch nicht getan haben:
Hanseatischer Hinweis für E.on Hanse

Wir halten die seit Herbst 2004 verkündeten erhöhten Gaspreise für unbillig und unbegründet. Verbraucher können sich wehren und die Zahlung der erhöhten Preise verweigern. Das geht auch unabhängig von einer Erhöhung, also auch jetzt noch. Hier der Musterbrief mit Varianten für Ihre Zahlungsverweigerung und Ihre Reaktion auf die Jahresabrechnung. Hier das Rechenprogramm für Ihre Abrechnung.

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