24. November 2010

Was sie kaufen

Was jeder einigermaßen Kundige nach dem 2. Versuch, die Alg 2-Sätze zu errechnen, wusste und was viele auch äußerten, haben jetzt Sozialrichter bestätigt:

Hartz-IV-Reform mit Grundgesetz vereinbar?

Während Bundessozialministerin Ursula von der Leyen die Reform (Das ist keine Reform, sondern eine vom Verfassungsgericht geforderte Nachbesserung des Schrottgesetzes.) verteidigte und betonte, bei der Gewährleistung des Bildungszugangs und sozialer Teilhabe von Kindern durch die Erbringung von Sachleistungen bewusst neue Wege im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 9. Februar 2010 gehen zu wollen, äußerten die Sozialrechtler  erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit zahlreicher Details der geplanten Hartz IV-Reform mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. ...

Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Einschätzung des Sozialrechtlers Johannes Münder von der TU Berlin die Ermittlung der Referenzgruppen für die SGB-II-Leistungen. So sei in einigen Bedarfsgruppen eine zu geringe Anzahl Haushalte erfasst worden, die für diese Bedarfsgruppen kaum belastbare Aussagen zu den tatsächlichen Ausgaben zuließe. Gleichzeitig fänden sich Fehler bei der Auswertung der erhobenen Daten. Beispielsweise habe man bei der Sonderauswertung Verkehr die Ausgaben von Personen heraus gerechnet, die ihren Mobilitätsbedarf mit ei-em PKW decken, ohne ersatzweise Kosten für den öffentlichen Nahverkehr einzustellen.

Bedenken äußerte Münder zudem gegen die Festsetzung der Regelbedarfsgruppen. So betreffe die "Regelbedarfsgruppe 3" erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Für die Festsetzung eines niedrigeren Bedarfsatzes fehle es aber an statistischen Ermittlungen zum tatsächlichen Bedarf dieser Personen. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass junge Erwachsene bis 25 Jahre geringere Leistungen erhalten sollen als Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren, heißt es in einer Mitteilung. Ähnliche Einwände gebe es bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder. Wegen der geringen Zahl der hierzu befragten Haushalte verschärfe sich das Problem der Validität der erhobenen Daten nochmals. ...

Auch hier wurde das Thema ausführlich abgehandelt:

Bei der Hartz-IV-Reform ist das Chaos garantiert

Sozialrichter Borchert hält auch die neuen Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig. Und das sind nicht die einzigen Streitpunkte.

Der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert, dessen Senatsvorlage maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Hartz-IV-Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, hält auch die neuen Berechnungen für verfassungswidrig. „Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt“, sagte Borchert „Welt Online“. Er ist einer der Sachverständigen, die zur Anhörung über die Hartz-IV-Reform in den Bundestag geladen sind. "Welt Online" stellt die sieben wichtigsten Streitpunkte vor: ...

Sehr viel davon haben Sie in meinem Blog bereits gelesen. Hier wurde es von Sachkundigen zusammengefasst.
Versuchen Sie einmal, etwas über die dargelegten Bedenken in der OZ zu finden. Lassen Sie es lieber sein, es bringt nichts.
Dass im kommenden Jahr noch mehr geklagt werden wird als bisher, ist auch längst klar, z.B.:

Hartz IV reicht nicht für Stromkosten
Zum Jahreswechsel werden rund 300 Stromanbieter ihre Preise massiv erhöhen. Der Hartz IV Regelsatz reicht hierfür nicht aus. ...
Insgesamt sind für einen Alleinstehenden 29 Euro im Monat für Stromkosten im Regelsatz eingeplant. Das sind rund acht Prozent von den monatlichen ALG II-Regelleistungen. Doch durch den Kostenanstieg zahlt ein Alleinstehender mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden etwa 35 Euro im Monat. In einigen Bundesländern ist der durchschnittliche Strompreis allerdings noch höher und liegt sogar bei 37 Euro. Gerechnet auf ein ganzes Jahr müssen Hartz IV Betroffene also 96 Euro mehr bezahlen, als sie eigentlich von der Behörde zugesprochen bekommen. ...

Die Bundesregierung scheint sich mit diesem Problem nicht auseinandersetzen zu wollen. Hier verweist man lediglich darauf, dass die Regelsätze auf einer neuen Grundlage berechnet wurden und alle Faktoren in die neuen Gesetzesvorlagen mit einkalkuliert wurden.

Nur nebenbei:
Nun fällt es gar mächtig auf, dass dort, wo die Leyen regiert, besonders heftig mit Statistiken getrickst wird.
So wollte sie uns als Familienministerin mit Hilfe solcher Blätter wie der OZ einreden, dank ihrer Politik würden mehr Kinder geboren. Es wurden jedoch weniger geboren und das ist so geblieben.
Dann die Alg 2-Regelsätze (s.o.).
Nicht zu vergessen die ungemein vielen tollen Chancen für ältere Arbeitnehmer, Stellen zu finden und bis zur Rente zu arbeiten, womit die Rente mit 67 begründet wurde.

Diesen ganzen verlogenen Quatsch hat die OZ gegen Geld an Sie verkauft.

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