Zu „Lücke im Gesetz: Parkknöllchen ungültig“ (OZ vom 16.5.): „Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen“ ist schlicht falsch: Zunächst ergeht ein Verwarnungsgeldangebot, gegen das keine Rechtsmittel möglich sind, zu dem man aber Stellung nehmen kann, so z.B. mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage. Nimmt man keine Stellung oder stellt die Behörde das Verfahren nicht ein, kommt gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid, gegen den binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden muss.Jürgen Melchior, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Wismar
Es ging um diese Passage (Ich weiß nicht, woher die OZ ihre Weisheit nimmt):
Autofahrer, die innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, können bis auf Weiteres im ganzen Land sicher sein, dass sie ihre Parkgebühr zurückbekommen oder ihr Knöllchen fürs Falschparken nicht bezahlen müssen.
Es handelt sich aber nicht um eine Meinung, sondern um eine handfeste Berichtigung eines OZ-Fehlers. Wer eine Berichtigung nicht als solche ausgibt, ist arrogant und feige, eine schlechte Mischung. Er gerät zudem möglicherweise mit dem Pressekodex (Ziffer drei) in Konflikt, wie es der Greifswalder Redaktion bereits passierte und die den Fehler nie richtigstellte (was zeigt, wie sinnlos der Presserat ist):
Ziffer 3 – Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Richtlinie 3.1 – Anforderungen
Für den Leser muss erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig war. Deshalb nimmt eine Richtigstellung bei der Wiedergabe des korrekten Sachverhalts auf die vorangegangene Falschmeldung Bezug. Der wahre Sachverhalt wird geschildert, auch dann, wenn der Irrtum bereits in anderer Weise in der Öffentlichkeit eingestanden worden ist.
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Richtlinie 3.1 – Anforderungen
Für den Leser muss erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig war. Deshalb nimmt eine Richtigstellung bei der Wiedergabe des korrekten Sachverhalts auf die vorangegangene Falschmeldung Bezug. Der wahre Sachverhalt wird geschildert, auch dann, wenn der Irrtum bereits in anderer Weise in der Öffentlichkeit eingestanden worden ist.
Der Artikel beinhaltet nicht nur diesen einen Fehler. Hinzu kommt auch, dass es schlichtweg falsch ist, dass im ganzen Land ein "rechtsfreier Parkraum" herrscht. Siehe Mitteilung vom Jutizministerium: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=20282
AntwortenLöschenWie wird man eigentlich Journalist? Und was verdient man bei der OZ? Ich bilde mir ein, dass ich das auch/ besser kann. Selbst meine intuitiven grammatikalischen Fähigkeiten finde ich igendwie besser als die mancher Schreiberlinge. ^^
Guter Hinweis, der nur meine Beobachtungen über den Wahrheitsgehalt von OZ-Artikelsn stärkt!
AntwortenLöschenWas OZ-Redakteure verdienen, habe ich oft geschrieben. Hier noch einmal ein Link:
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Festangestellte/Tarifvertraege_TZ/GTV-TZ-2008%20I.pdf
Da können Sie die Höhe Ihres Anfangsgehaltes entnehmen, falls Ihre Bewerbung von der OZ angenommen werden sollte.
Zu dem Gehalt kommen natürlich noch eine spezielle Altersvorsorge (Zwei Drittel zahlt der Arbeitgeber ein, ein Drittel der Arbeitnehmer, macht 66,6 Prozent garantierte Rendite.):
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Tarife_Honorare_Vertraege/Tarifvertraege/Tageszeitungen/TV-Altersversorgung-TZ.pdf,
vermögenswirksame Leistungen, Zuschlag für Sonntagsarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ich mache Ihnen allerdings keine Hoffnung, dort eine Anstellung zu finden. Warum das so ist, steht im untersten Absatz. Vielleicht können Sie sogar froh sein, dort nicht arbeiten zu müssen.
Wenn Sie nicht zu bremsen sein sollten, versuchen Sie es als freier Mitarbeiter. Da sind Sie immer gern gesehen, weil Sie sich dann sehr einfach per Hungerhonorar ausbeuten lassen. Und nicht vergessen: Sie werden dann zu den ungeliebten Abendterminen gejagt.
Und: Je mehr Sie für äußerst wenig Geld schreiben, umso weniger haben die gut verdienenden Redakteure zu tun.
Viel Spaß dabei!